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Grasser: KöSt soll noch weiter abgesenkt werden

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Einheitliche Steuer von 25 Prozent "oder weniger" für bilanzierende Unternehmer. | Spekulationssteuer auf Aktienfonds soll komplett fallen. | Wien. Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Staatssekretär Alfred Finz haben am Freitag ihre Pläne für eine nächste Steuerreform, die frühestens 2009 kommen soll, für den Bereich der Unternehmen präzisiert.


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Neben der bereits bekannten Zusammenfassung der drei betrieblichen Einkunftsarten zu einer einzigen im Rahmen der Einkommensteuer sollen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform künftig nur mehr einem einzigen Steuersatz unterliegen.

Eine Betriebssteuer

Derzeit gibt es etwa 100.000 Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften oder GmbHs), die der Körperschaftssteuer (KöSt) unterliegen. Weitere 415.000 Unternehmen haben eine andere Rechtsform und unterliegen damit dem Einkommensteuertarif. Grasser will den 25-prozentigen Steuersatz der KöSt auf alle bilanzierenden Unternehmen ausweiten. Das beträfe etwa 60.000 der 415.000 Unternehmen im Einkommensteuer-System. Damit blieben nur noch ganz kleine Firmen - meist Ein-Personen-Unternehmen - in der Einkommensteuer: die sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Überschussrechner und Pauschalierer.

KöSt-Senkung

Grasser kann sich allerdings auch eine weitere Senkung des KöSt-Satzes vorstellen. Diese werde zwar "nicht die Welt" sein, eine Reduktion um ein bis zwei Prozent könnte aber stattfinden.

Auch bei Kapitalerträgen soll es eine Vereinheitlichung geben. Das Ziel laut Grasser: eine Endbesteuerung von 25 Prozent über alle Kapitalmarktprodukte. Dabei rechnet das Finanzministerium mit Mehreinnahmen von etwa 100 Mio. Euro, weil bei manchen Kapitalmarktprodukten derzeit keine Kapitalertragssteuer (KeSt) anfällt. Sie sind nämlich so konstruiert, dass die Unterscheidung zwischen Substanzgewinn oder Zinsertrag nicht einfach ist. Dabei geht es etwa um Null-Kupon-Anleihen oder Zertifikate, die in Bar oder in Aktien abgegolten werden können. Sie würden künftig generell mit 25 Prozent besteuert.

SpeSt soll fallen

Ein Nebenaspekt dieser Vereinfachung ist, dass die fünfprozentige Spekulationsertragssteuer (SpeSt) auf Aktien-Fonds wieder fällt "Die gibt es dann so nicht mehr", sagt Grasser. Die SpeSt war im Jahr 2001 von der schwarz-blauen Regierung eingeführt worden. Sie sorgte damals für heftige Proteste der Banken und Investment-Fonds.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll komplett und ersatzlos gestrichen werden, bekräftigen Grasser und Finz unisono.

Den Einwand, dass dadurch künftig jeder Steuerpflichtige dubiose Vermögenszuwächse über Schenkungen erklären und so Steuern hinterziehen könnte, lässt Grasser nicht gelten. "Missbrauch gibt es auch schon heute." Man müsse solche Vermögenszuwächse durch angebliche Schenkungen eben entsprechend genau und gründlich überprüfen, meint der Finanzminister.