)
Klage wegen Name "KHG - Korrupte Haben Geld" auch in zweiter Instanz abgewiesen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 8 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Wer oder was ist KHG? Google schlägt auf seiner ersten Seite die Katholische Hochschulgemeinde vor, und zwar ausschließlich. Auf der zweiten Page ist dann auch von einem Brettspiel zu lesen: "KHG - Korrupte Haben Geld." Bei dem an DKT angelehnten Spiel geht es darum, durch Malversationen möglichst viel Geld anzuhäufen - bis die Staatskasse leer ist. Das ist das Ende des Spiels. In einem beiliegenden Booklet werden diverse gerichtsfeste und auch mutmaßliche Korruptionsaffären beschrieben - mit Namensnennung.
Im Brettspiel selbst bleibt es bei Anspielungen. Dennoch ist ein juristischer Streit zwischen den Entwicklern und dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser entbrannt. Wegen "Verletzung seines Namens- und Persönlichkeitsrechtes" wollte Grasser erwirken, dass das Spiel vom Markt genommen wird, doch im Mai war dessen Klage in erster Instanz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen worden. Wie die "Wiener Zeitung" erfuhr, blitzte Grasser bereits am 17. August auch beim Oberlandesgericht Wien mit einer Beschwerde ab. Und mehr noch: Eine "ordentliche Revision ist mangels erheblicher Rechtsfragen nicht zulässig", heißt es in dem Urteil.
Damit war die Sache für die Entwickler des Spiels, Klaus Hofegger und Christian Felsenreich, aber nicht vorbei. Denn Grasser, in dieser Causa vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, erhob jetzt eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof. Zöchbauer ist überzeugt, auf diesem Weg recht zu bekommen.
Der OGH muss nun in einem zweistufigen Verfahren zunächst entscheiden, ob hier nicht doch eine "erhebliche Rechtsfrage" vorliegt. Wenn nicht, wäre der Instanzenweg in Österreich ausgeschöpft. Bejaht er allerdings die Frage, geht es juristisch weiter. Und es wäre wohl auch Indiz dafür, dass der zuständige OGH-Senat die Sachlage anders bewertet.
Grassers Vorwurf an die Beklagten ist, dass das Kürzel KHG für ihn stehe und sein Name benutzt werde, um daraus Geschäfte zu tätigen. Das Erstgericht hatte formalrechtlich "allenfalls eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes" erkannt, bei Abwägung dieser einerseits mit der Freiheit der Satire andererseits aber keinen rechtswidrigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte Grassers gefunden.
Kein Monopol auf KHG
Der Spruch in zweiter Instanz unterscheidet sich nun insoweit vom ersten, als das OLG sinngemäß auch befindet, dass Grasser kein Monopol auf das Kürzel KHG habe. Selbst wenn man eine "Anspielung auf den Kläger erblicken sollte, handelt es sich dabei um einen bloßen Nebeneffekt, der gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an einem freien und kreativen Gebrauch der deutschen Sprache in den Hintergrund tritt", heißt es.
Felsenreich sieht das erstinstanzliche Urteil dadurch gefestigt und auch im Einklang mit den rechtlichen Auskünften, die das Duo vor Veröffentlichung von "KHG" eingeholt hat. Das Spiel wurde übrigens bei der Spielmesse von erfahrenen Spielern gelobt. "Es ist zwar ein politisches Statement, aber es wurde dort die Spielmechanik getestet, und da haben wir gute Rückmeldungen erhalten", erzählt er.