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Selten, viel zu selten, zeigt sich der Öffentlichkeit die Kraft, ja die Magie, die ein Strafverfahren zu entfalten imstande ist. Am Freitag erlebte Österreich einen solchen Moment, als der ehemalige Lobbyist Hochegger überraschend ein Teilgeständnis im Prozess um die Privatisierungen der Buwog-Wohnungen ablegte. Damit setzt er Ex-Finanzminister Grasser unter Druck, der beharrlich seine Unschuld beteuert. Je 2,4 Millionen Euro sollen laut Hochegger an Grasser, Meischberger und Plech geflossen sein, er selbst will 2 Millionen kassiert haben.
Grasser und Co sind nicht irgendwelche Angeklagten. Seit mehr als acht Jahren ist die halbe Republik auf der Jagd, um den einst schillernden Finanzminister und sein Umfeld der Korruption zu überführen. Vom Trophäenwert ist KHG ein Sechzehnender. Mindestens. Sein Name ist zum Symbol für die Möglichkeiten des eigennützigen Machtmissbrauchs geworden. Und für die Kritiker von Schwarz-Blau ist er der lebende Beleg für alles Schlechte, was diese Koalition verkörpert.
Nur per Urteil überführt, das wurde KHG bisher nicht. Das könnte sich mit Hocheggers Teilgeständnis jetzt ändern. Grassers zentrale Verteidigungsstrategie - alles Spekulation, keine Beweise! - droht in sich zusammenzubrechen. Bisher konnte er sich darauf verlassen, dass sein Umfeld aus reinem Selbstschutz diese Linie stützte. Womöglich ist jetzt das nervlich schwächste (oder moralisch stärkste?) Glied eingeknickt.
Hält also Justitia Einzug? Gerechtigkeit ist ein großer Begriff, wahrscheinlich ein zu großer, wenn man bedenkt, mit welchen Mitteln vor Gericht gestritten wird. Ein Geständnis nach Jahren des Leugnens und Abstreitens hinterlässt zudem einen schalen Beigeschmack. Hocheggers Glaubwürdigkeit wird sicher Thema werden: Will er, endlich geläutert, reinen Tisch machen oder doch nur die eigene Strafe drücken?
Dieses Verfahren steht noch am Anfang, aber der Freitag gehörte zweifellos der Staatsanwaltschaft.
Die Wucht der Entwicklung könnte ja vielleicht auch für einige der Anwälte eine reinigende Wirkung in Bezug auf die Inszenierung ihrer öffentlichen Auftritte entfalten. Immerhin üben sie einen Beruf aus, dessen privilegierte Stellung damit begründet wird, dass er sich in den Dienst des Rechts und des Rechtsschutzes stellt. Sollte er dauerhaft zur Bühne narzisstischer Selbstdarsteller werden, könnten berufene Kreise ja auch einmal über Gegenmaßnahmen nachdenken.