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"Gratis" ist nicht immer kostenlos

Von Regine Bohrn

Wirtschaft
Im Internet einzukaufen ist praktisch, birgt aber auch ungeahntes Gefahrenpotenzial. Foto: fotolia

Mehr als 10.000 Beschwerden über Online-Einkäufe. | Über Homepages deutscher Firmen wird am häufigsten geklagt. | In den meisten Fällen wird Lösung zugunsten der Kunden erzielt. | Wien. Wie komme ich am schnellsten mit dem Auto von Wien nach Götzis? Mit einem Blick ins Internet ist das Problem rasch gelöst. Bei Google wird schnell nach einem Routenplaner gesucht und dort der Ausgangs- und Zielort eingetippt. Kurze Zeit später ist das Ergebnis am Bildschirm zu sehen. In einigen Fällen ist der schnelle Klick aber mit einer bösen Überraschung verbunden.


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Manche Anbieter von Online-Routenplanern bitten die Internetbenutzer nämlich zur Kassa, ohne dass es auf den ersten Blick ersichtlich ist, da die Zustimmung, für den Service zu zahlen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) versteckt ist.

Nach dem die Route also berechnet wurde, flattert einige Zeit später die Rechnung dafür ins Haus. Die so abgeschlossenen kostenpflichtigen Verträge haben laut Internet-Ombudsmann, der Beratungs- und Streitschlichtungsstelle für Internet-Einkäufe, eine Dauer von zwei Jahren. Aber nicht nur bei Routenplanern kann das Problem auftauchen. Auch beim Download von Gratis-Software oder von Rezepten sei Obacht geboten.

Abwarten undentspannt bleiben

Sollte es wirklich einmal passieren, dass Geld für die Erstellung einer Route oder das Herunterladen eines Rezepts verlangt wird, rät Rechtsanwalt Thomas Höhne, entspannt zu bleiben: Die Gauner würden keine Klage riskieren.

Wie das Experten-Team des Internet-Ombudsmanns berichtet, bleiben aber nicht alle Leute ruhig, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Schätzungsweise zahlen fünf Prozent sofort und rund 20 Prozent aufgrund von Mahnungen.

Was sollten Konsumenten also beachten, um nicht in die "Gratis"-Falle zu tappen? Der Ombudsmann rät in seinem aktuellen Bericht, bei Gratis-Angeboten und Gewinnspielen immer misstrauisch zu sein. Skepsis sei besonders dann angebracht, wenn die Eingabe persönlicher Daten verlangt wird. Zu dem sollten auch das Kleingedruckte beziehungsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) genau gelesen werden.

Darüber hinaus, so ein weiterer Rat, sollte man von unerwünschten oder versehentlich eingegangenen Verträgen immer per Post mittels eingeschriebenem Brief zurücktreten. Die Kopie des Schreibens sowie der Aufgabeschein sollten dann aufbewahrt werden.

Insgesamt beschwerten sich im Vorjahr an die 7200 Personen beim Internet-Ombudsmann über die vermeintlichen Gratis-Angebote. In Summe verzeichnete die Internet-Beschwerdestelle 10.046 Anfragen, nach 10.009 im Jahr 2009 und 7353 im Jahr 2008. Zurückzuführen sei der Beschwerden-Anstieg auf die "stark gestiegene Anzahl" der Klagen über die "Gratis-Angebote", heißt es im Jahresbericht des Internet-Ombudsmanns.

Aber nicht nur wegen versuchter Abzocke, sondern auch wegen Verträgen und Rücktrittsrechten wandten sich Konsumenten an die Beschwerdestelle. In Summe betrafen 12,3 Prozent der Anfragen dieses Thema. Lieferprobleme wie verspätete Lieferung und Lieferverweigerung waren das dritthäufigste Problem (6,9 Prozent).

Ein Schaden liegt im Schnitt bei 131 Euro

Die meisten Beschwerden (83,1 Prozent) gab es über deutsche Unternehmen, Probleme mit heimischen Firmen gab es hingegen lediglich in 10,7 Prozent der Fälle.

Die Summe des potenziellen Schadens aller gemeldeten Fälle lag im Vorjahr bei 1,317 Millionen Euro. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug also 131,10 Euro - nach 106,56 Euro im Jahr 2009. Dass sich eine Beschwerde beim Ombudsmann auszahlt, beweist die Tatsache, dass durch die Arbeit der Beschwerdestelle 828.000 Euro nicht bezahlt werden mussten beziehungsweise refundiert worden sind.

Wer kann sich aber eigentlich an den Ombudsmann für die virtuelle Welt wenden? Im Prinzip jeder, der im Internet einkauft und seinen Wohnsitz in Österreich hat und die Waren, Produkte oder Dienstleistungen von einem Verkäufer bezieht, der seinen Unternehmenssitz in einem EU-Mitgliedsland hat.

* Mehr über den Internet-

Ombudsmann und dessen

Serviceleistungen finden Sie hier: *

www.ombudsmann.at