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Recht auf Rücktritt ist aber nicht im Gesetz verankert. | Bangkok-Reisende auf Kulanz der Reisebüros angewiesen. | Wien. Wer seinen Thailand-Urlaub mit Aufenthalt in Bangkok wegen der Unruhen kostenlos umbuchen oder stornieren will, muss mit dem Reisebüro verhandeln. Es gibt nämlich in Österreich kein Gesetz, das einen Rücktritt wegen Terroranschlägen oder Naturkatastrophen regelt. Daher hängt es auch vom Einzelfall ab, ob ein Storno gerechtfertigt ist.
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Die Reisebüros erlauben meist erst dann ein kostenloses Stornieren, wenn das Außenministerium eine offizielle Reisewarnung herausgegeben hat - diese wird allerdings nur bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen ausgesprochen.
Derzeit spricht das Ministerium von einem hohen Sicherheitsrisiko im Großraum Bangkok und rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Bangkok-Stadt bis auf Weiteres ab.
Entweder zuwarten oder teuer stornieren
"Nach den neuesten Ereignissen in Bangkok sollten Konsumenten vom Vertrag zurücktreten können", sagt Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung beim Verein für Konsumenteninformation. Anderer Meinung ist der Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer: "Vereinzelte Terroranschläge sind kein Grund für einen Rücktritt", sagt Fachverbands-Obmann Edward Gordon. Opfer eines Anschlags zu werden, gehört einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge zum Risiko des täglichen Lebens.
Andererseits ist eine Reisewarnung laut OGH nur ein Grund für einen kostenlosen Rücktritt. Wenn die Gefahr in der Darstellung seriöser Medien so hoch erscheint, dass der Durchschnittsverbraucher nicht reisen würde, dann sei ein Storno gerechtfertigt.
Entscheidend ist, ob die Geschäftsgrundlage zwischen der Buchung und dem Antritt der Reise weggefallen ist - also wenn ein "unzumutbares Ereignis" eingetreten ist. Gab es schon bei der Buchung Unruhen, wird wohl kein kostenloser Rücktritt gewährt.
Wollen Reisende keinen Gang vors Gericht riskieren, sind sie auf das Entgegenkommen der Reisebüros angewiesen. "Wir versuchen, individuelle Lösungen anzubieten", sagt Walter Krahl, Vertriebschef bei Ruefa Reisen. Derzeit biete man Kunden mit Abflugterminen in der nächsten Woche an, den Bangkok-Aufenthalt zu streichen und gleich zur Rundreise oder zum Badeurlaub in einem anderen Teil Thailands weiterzufahren. Storniert habe bisher niemand.
Wer später abfliegt, ist in der Zwickmühle: Wer storniert, muss die Kosten selbst tragen - denn eine Stornoversicherung deckt einen Rücktritt aus Angst vor Unruhen nicht. Wer zuwartet, kann vielleicht kostenlos stornieren - oder muss die Kosten selbst zahlen, die ab vier Wochen vor Abflug rasant steigen.