Der wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord an der Euthanasieanstalt "Am Spiegelgrund" angeklagte Arzt Heinrich Gross, dessen Verfahren eingestellt worden war, weil er laut Gutachten nicht verhandlungsfähig ist, ist doch "voll rechtsfähig".
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Zu diesem Beschluss kam das Bezirksgericht Purkersdorf aufgrund eines neuen Gutachtens, das allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Gross, sondern in Verbindung mit einem Verfahren zur Aberkennung des ihm 1975 verliehenen östereichischen Ehrenkreuzes für Wisenschaft und Kunst I. Klasse erstellt wurde.
Das Wissenschaftsministerium hatte das Verfahren zur Aberkennung eingeleitet, Gross hatte durch eine "Betreuerin" mitteilen lassen, dass er aufgrund seines geistigen Zustandes nicht in der Lage sei, die Unterlagen zu lesen und dazu Stellung zu nehmen. Daraufhin hatte das Wissenschaftsministerium ein Verfahren für eine Sachwalterbestellung einleiten lassen. Auf diesen Schritt hin stellte jetzt das zuständige Bezirksgericht fest, dass Gross "voll rechtsfähig" sei. Das Wissenschaftsministerium will jetzt das Aberkennungsverfahren rasch durchziehen.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob nach dem neuen Gutachten nicht auch der Prozes gegen Gross wiederaufgenommen werden müsste.