Nicht alle Unternehmer profitieren im gleichen Ausmaß von der kommenden Steuerreform.
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Wien. Bei der kürzlich beschlossenen Steuerreform entfallen 1,5 Milliarden Euro der Acht-Milliarden-Entlastung (inklusive Familienbonus) auf Unternehmen. Aus der Wirtschaft kommt großteils Lob für das Vorhaben der Regierung. Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer freuen sich über die Entlastung. Aber nicht alle heimischen Unternehmer profitieren gleichermaßen.
Zur Erinnerung: Der Steuersatz für Unternehmen soll schrittweise bis 2023 von 25 Prozent auf 23 und dann auf 21 Prozent gesenkt werden. Bis zu zehn Prozent des Gewinns sollen steuerfrei an Mitarbeiter - bis 3000 Euro pro Person - ausgeschüttet werden. Für kleine Betriebe soll es Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern und der Steuerpauschalierung geben. Die Grenze für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird von 400 auf 1000 Euro angehoben.
"In Summe ist die Entlastung für große Unternehmen größer, weil sie bisher auch mehr Steuern bezahlt haben", sagt Simon Loretz, Steuerexperte am Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) zur "Wiener Zeitung". Laut Wirtschaftskammer müssen von den rund 550.000 heimischen Unternehmen 80.000 eine Körperschaftssteuer (KöSt) abführen. Also eine Steuer auf den erzielten Gewinn. Diese Unternehmen profitieren naturgemäß auch von der geplanten Senkung.
Höhere Angestellte profitieren
Die Köst-Senkung hat neben der tatsächlichen Entlastung einen zweiten, positiven Effekt. Sie treibt auch die Unternehmensbewertung in die Höhe, weil die Steuerlast langfristig sinkt. EU-weit lässt sich bei der KöSt jedenfalls ein Trend nach unten feststellen. Nachdem die Finanzkrise 2008 überstanden war, haben zahlreiche EU-Staaten begonnen, ihre Unternehmenssteuern zu senken. In der Hoffnung, den eigenen Standort attraktiver zu machen.
Diese Entwicklung sieht Loretz nicht unkritisch. "Man muss sich überlegen, wie man sich in diesem Steuerwettbewerb positionieren möchte", sagt er. Also ob als "Billigsteuerland, oder als qualitativ hochwertiger Wirtschaftsstandort".
Bei der geplanten Steuererleichterung bei Mitarbeiterbeteiligungen sieht Loretz die Gefahr, dass Besserverdiener und Angestellte im mittleren und höheren Management eher davon profitieren. "Ich glaube nicht, dass eine einfache Verkäuferin steuerschonend 3000 Euro ausbezahlt bekommt." Man müsse aufpassen, dass Beteiligungen nicht zum Schlupfloch für steuerschonende Gehaltssprünge würden.
Der Steuerexperte der Arbeiterkammer, Dominik Bernhofer, warnte am Montag im ORF-Radio davor, Mitarbeiterbeteiligungen künftig als Ersatz für Lohnerhöhungen zu sehen.
Viele Frauen bei EPUs
Bei einem immer größer werdenden Teil der Selbständigen handelt es sich um Ein-Personen-Unternehmer oder um ganz kleine Betriebe, die keine KöSt abführen. Frauen sind hier häufiger vertreten. Laut Wirtschaftskammer sind mittlerweile 45 Prozent der Gründer Frauen. Sie sind im Dienstleistungsbereich, in der Gesundheit oder Gastronomie besonders stark vertreten. Im Finanz- oder Bauwesen dafür kaum.
Von der KöSt-Senkung und der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung profitieren naturgemäß Unternehmen ab einer bestimmten Umsatz- und Mitarbeitergröße. Martina Denich-Kobula, Vorsitzende der Frauen in der Wirtschaft Wien, begrüßt die Reformen als "wichtigen und guten Schritt in die richtige Richtung". Kleinstunternehmer, darunter auch viele Frauen, würden besonders von den Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern und der Anhebung der Grenze für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter profitieren. "Man könnte diese Grenze noch weiter anheben, das würde sehr vielen kleinen Selbständigen helfen", sagt sie im Gespräch.
Sie weist aber auf strukturelle Probleme hin, die Unternehmerinnen stärker treffen als Unternehmer. Vor allem die ganztägige Kinderbetreuung gehöre stärker ausgebaut. Auch das Pensionssplitting müsse man, im Sinne aller Frauen, vorantreiben. "Auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung gehört weiter erhöht", sagt sie.