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Großer Schaden für die Börse

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) kann eine Kursmanipulation bei Telekom-Austria-Aktien am 26. Februar nicht ausschließen. Deshalb wird der Fall, der damals für Aufsehen sorgte, weiterverfolgt. Gegen ein heimisches Unternehmen läuft derzeit ein Verfahren wegen Schädigung des Ansehens der Wiener Börse.


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Am 26. Februar bescherte der Schlusskurs der Telekom-Aktien rund 100 Telekom-Managern große Freude: Weil er über 11,70 Euro lag, kamen sie in den Genuss einer Prämie von 11 Mill. Euro.

Dass hier durch manipulative Käufe der Kurs nach oben getrieben wurde, gilt als wahrscheinlich. Doch es gebe keine Beweise, so FMA-Vorstand Kurt Pribil, dass Telekom-Manager in die Schlussauktion involviert waren. "Klar ist jedoch, dass bei dieser mehr gehandelt wurde als an jedem anderen Tag davor."

Ein heimischer Marktteilnehmer blieb im Visier der FMA, er muss sich nun wegen "Schädigung des Ansehens der Wiener Börse" verantworten. Denn die Transaktion wurde auffällig knapp bevor die strengere EU-Richtlinie gegen Marktmissbrauch in Kraft trat, durchgeführt. Bis zum Sommer ist das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen, die FMA will es notfalls bis zum Höchstgericht durchfechten. Im Fall einer Verurteilung droht maximal eine Geldstrafe von 20.000 Euro.

Geht es nach der FMA, soll sie ab Oktober schärfere Waffen gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch in die Hände bekommen. Gefordert ist eine Anhebung des Strafrahmens auf 200.000 Euro, sowie der Verfall des illegalen Gewinns. Laut FMA-Vorstand Andreas Grünbichler würden erst dann auch in Österreich internationale Standards gelten. Derzeit sind Insiderhandel und Marktmissbrauch als Kavaliersdelikte angesehen.

Weiters machen sich die Finanzmarkt-Kontrollore dafür stark, dass das Gerede von Corporate Governance rechtlich verbindlichen Charakter bekommt. Die Anleger müssten den Bilanzzahlen tatsächlich trauen können. Dafür sei es auch notwendig, die Wirtschaftsprüfer zu beaufsichtigen. Denn ohne strengere Bestimmungen bleiben der FMA, wie in der Vergangenheit, die Hände gebunden.