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Großer Wurf bei Rechtsinfo-System

Von Michael Winter

Wirtschaft

Das RIS wird anwenderfreundlicher. | Wien. Das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (BKA), kurz RIS, ist als juristische Recherchequelle für Normen, Kundmachungen und Judikatur sowie als Online-Ressource für kostenlose Rechtsinformation unverzichtbar.


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Im Zuge der RIS-Reform, mit der das bisherige RIS durch einen aus Anwendersicht viel versprechenden Prototypen ersetzt werden soll, ist dem BKA nun ein ganz großer Wurf gelungen: Bisher konnten die Teilapplikationen "RIS Bundesgesetzblätter", "Bundesrecht geltende Fassung" sowie die RIS-externen Quellen für Europarecht (EUR-Lex) sowie die Parlamentsseite (www.parlament.gv.at) mangels Verknüpfung nur getrennt voneinander bedient werden und mussten vom Anwender verknüpft werden.

Nun bietet das RIS eine dem inhaltlichen Zusammenhang entsprechende technische Verknüpfung. So können korrespondierend zu einer Norm nicht nur deren Kundmachung, sondern auch Regierungsvorlagen, Ausschussberichte und relevante gemeinschaftsrechtliche Rechtsakte per Mausklick geöffnet werden.

Der Autor ist Chefredakteur des Juridicum Journal.