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Die galoppierenden Treibstoffpreise haben es möglich gemacht - besser gesagt: sogar erforderlich gemacht. Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, hat die Regierung in der Vorwoche eine Erhöhung des großen Pendlerpauschales um etwa 10% veranlasst - bereits für das laufende Jahr 2000. Der pauschale Steuerfreibetrag steht bekanntlich allen Dienstnehmern zu, die auf dem täglichen Weg zum Arbeitsplatz überlange Entfernungen oder Reiseschwierigkeiten überwinden müssen. Das Pauschale gibt es in zwei Versionen: als kleinen Freibetrag für Fahrtstrecken, für die zwar ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, die aber in einer Richtung (Wohnung-Betrieb) mehr als 20 km betragen. Den großen Freibetrag gibt es, wenn auf dem überwiegenden Teil der Strecke kein "Öffi" zur Verfügung steht oder höchstens in einer Weise, die ein zeitlich passendes Erreichen oder Verlassen des Betriebes unmöglich macht. Das große Pendlerpauschale steht übrigens ungeachtet der Fahrtstrecke auch Körperbehinderten zu, die dauernd gehbehindert sind und für welche die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.
Das Pauschale beantragt man direkt beim Arbeitgeber (Formular E 34) oder im Wege des jährlichen Arbeitnehmer-Steuerverfahrens.
Die einzelnen Freibeträge stellen sich jetzt folgendermaßen dar:
Einfache Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte (monatlich überwiegend)
Kleines Pendlerpauschale monatl. S / jährl. S ...... Großes Pendlerpauschale) monatl. S / jährl. S
ab 2 km .................. - / - ............ 270 / 3.240
20 bis 40 km ...... 440 / 5.280 ... 1.080 /12.960
40 bis 60 km ...... 880 /10.560 ... 1.860 /22.320
über 60 km .......1.320 /15.840 ... 2.640 /31.680
) Beträge ab dem Jahr 2000!