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Keine Säumniszuschläge für verspätete Steuerzahlungen. Keine Besuche von Finanz-Exekutoren. Keine Stundungszinsen. Mit einer noch nie dagewesenen Aktion versucht die Finanz Katastrophenleid zu lindern, indem sie für fällige Steuerzahlungen taxfrei Zahlungsaufschub gewährt.
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Die Aktion gilt für alle Steuerschulden, die nach dem 6. August dieses Jahres fällig geworden sind oder noch fällig werden. SteuerzahlerInnen, die solcherart beim Fiskus in der Kreide stehen, wird automatisch Stundung der Fälligkeiten gewährt - ohne besonderes Ansuchen um Stundung oder Ratenbewilligung.
Voraussetzung für diesen finanzamtlichen Zahlungsauf-schub ist allerdings, dass die fälligen Steuern bis spätestens 1. Oktober 2002 bezahlt werden. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, müsste spätestens an diesem Tag dann doch eine Stundungs- oder Ratenvereinbarung anstreben. Mit 1. Oktober soll die fiskalische Strenge bei der Behandlung von Steuerschulden wieder ihren normalen Lauf nehmen. Die großzügige Aktion des Finanzministers war zwar ur-sprünglich zunächst bloß für Hochwasser geschädigte Steuerzahler gedacht. Da eine Identifikation der unmittelbar oder mittelbar durch das Hochwasser geschädigten Steuerzahler im Einzelfall aber praktisch nicht durchführbar ist, und auch eine örtliche Beschränkung problematisch wäre, hat man die Toleranzregelung aus organisatorischen Gründen gleich für alle heimischen Steuerzahler vorgesehen.
Der Zahlungsaufschub gilt für alle an die Finanzämter zu entrichteten Abgaben, insbesondere also für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, für die Umsatzsteuer und für die Lohnabgaben.