Mit 15. Jänner läuft die Regelung aus, wonach keine AsylwerberInnen aus der Bundesbetreuung entlassen werden. Von Obdachlosigkeit sind Flüchtlinge dennoch nicht gefährdet, versichert das Innenministerium.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Zu einer "Versorgungslücke" werde es bis 1. Mai nicht kommen, heißt es im Innenministerium. Denn auch vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Grundversorgung von Flüchtlingen, sei die Unterbringung der AsylwerberInnen gewährleistet. Ein entsprechendes Abkommen, das am 19. Dezember zwischen Hilfsorganisationen und Bund geschlossen wurde, werde bis zum 30. April gelten, betonte Innenminister Ernst Strasser bei einer Podiumsdiskussion: "Aus unserer Sicht ist damit das Thema erledigt."
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) zeigte sich erleichtert. Strasser schließe sich "so etwas wie Normalität in der EU an", erklärte Roland Schönbauer - und verwies gleichzeitig auf eine EU-Richtlinie, die bis Februar 2005 umgesetzt werden muss. Demnach gebe es einen Rechtsanspruch auf Grundversorgung.