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Grundbuch wird aufgepeppt

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Schluss mit dem Papierkram. | Infopflichten bleiben bestehen. | Wien.Ab nächstem Jahr sollen Grundbuchsanträge schneller erledigt und -abfragen einfacher werden. Das verspricht die Grundbuchsnovelle, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft tritt.


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Das bessere Service soll vor allem durch die Erneuerung der rund dreißigjährigen Software der Grundstücksdatenbank erzielt werden, die auf den neuesten technologischen Stand gebracht wird.

Auf dieser Grundlage können Bürger ihre Anträge an das Grundbuchsgericht künftig auch im elektronischen Rechtsverkehr schicken, sie erhalten dann auch eine elektronische Antwort. Bisher musste das alles in Papierform erledigt werden.

Wer den elektronischen Weg bevorzugt, muss sich bei der Datenbank des Justizministeriums anmelden (www.justiz.gv.at).

Neu ist auch, dass Grundbuchsanträge mit Formfehlern verbessert werden können. Wenn man etwa vergessen hat, eine Urkunde vorzulegen, kann man diese künftig innerhalb einer Woche nach bringen. Derzeit ist das nicht möglich. Fehlerhafte Anträge werden abgewiesen, sodass man einen neuen Antrag stellen muss.

Zeit- und Geldersparnis

Auch bei Pfandrechtsbestellungen wird einiges einfacher. Wer für eine Forderung mehrere Liegenschaften an unterschiedlichen Orten verpfändet, muss künftig nur mehr zu einem Gericht gehen. Dieses übernimmt dann die Pfandrechtseintragung auch für jene Grundstücke, die nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. "Bisher musste bei jedem zuständigen Gericht ein Antrag eingebracht werden, und die Gerichte mussten sich koordinieren", erklärt Anton Jauk aus dem Justizministerium gegenüber der "Wiener Zeitung".

Aufgrund der Neuregelung erspart man sich nicht nur Weg und Zeit, sondern auch Geld. Denn die Eingabegebühr, die für jeden Antrag 43 Euro ausmacht, muss künftig nur einmal entrichtet werden.

Mit der Novelle fallen auch die Meldepflichten von Grundeigentümern bezüglich Grenzänderungen an das Vermessungsamt weg. Von der Streichung der Informationspflichten sollen Verwaltungskosten in der Höhe von 170.000 Euro eingespart werden.

Die Informationspflichten des Grundbuchs bleiben jedenfalls weiterhin bestehen. "Auch wie bisher wird jeder Beteiligte von Änderungen im Grundbuch informiert", versichert Jauk.

Seminartipp:

ARS-Seminar: "Redesign des Grundbuchs im Jahr 2009"

Termine in Wien: 6. Nov., 11. Dez.

Kosten: 280 Euro

www.ars.at