Zum Hauptinhalt springen

Grundbuchantrag bald per Knopfdruck

Von Petra Tempfer

Wirtschaft

Ab 1. November: Grundbuchgesuche elektronisch, billiger, schneller möglich. | Wien. Bis zu sechs Monate lang musste man bisher auf eine Grundbucheintragung warten, ab 1. November soll sie innerhalb weniger Minuten möglich sein. Mit diesem Tag wird nämlich eine zusätzliche Option zum schriftlichen Antrag offeriert: die strukturiert elektronische Eingabe.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

"Parteienvertreter wie Rechtsanwälte oder Notare sind fortan verpflichtet, die Anträge auf dem Computer fertigzustellen und per Knopfdruck dem Gericht zu schicken", verkündet Alexander Winkler, Notar und Grundbuch-Experte, gegenüber der "Wiener Zeitung". Die Betroffenen wurden seit Jänner geschult, Gesuche in schriftlicher Form seien nach wie vor möglich.

Ein elektronisches Ansuchen müsse nur bei Gericht geprüft werden - und könne dann sofort aufgenommen werden. "Die händische Eingabe kostet hingegen viel Zeit", versucht Winkler zu überzeugen, Grundstückskäufe künftig über Notare abzuwickeln. "Wer schneller ist, hat das stärkere Recht", fährt er fort, "außerdem fallen das Porto und das Risiko weg, dass das Schreiben auf dem Postweg verloren geht."

Manipulation möglich

Als finanzielles Zuckerl sind beim elektronischen Ansuchen geringere Eingabegebühren zu entrichten: 38 statt 45 Euro. Die Eintragungsgebühr - ein Prozent der Bemessungsgrundlage - bleibt gleich, "und die Tätigkeit des Parteienvertreters kostet natürlich auch etwas", räumt Winkler ein.

Dass der Übergang in die elektronische Welt das Risiko des Datenmissbrauchs in sich birgt, glaubt der Notar nicht. "Die Zugänge sind passwortgeschützt, und es bedarf diverser Einloggmechanismen", betont er. Experte René Pfeiffer von der Sicherheitskonferenz "DeepSec" sieht das anders. "Es ist immer möglich, dass jemand den Computer manipuliert", meint er, "und somit Passwörter herausfindet." Bei Grundbuchanträgen sei etwa im Hinblick auf Erbstreitigkeiten diese Gefahr besonders groß.

Gerade in Sachen elektronisches Grundbuch ist Österreich jedoch Vorreiterland: Schon seit den 1980er Jahren wird eine EDV-Datenbank zur Verfügung gestellt, in die jeder Einsicht nehmen kann - etwa, um sich über Pfandrechte zu informieren. Derzeit sind rund 10,4 Millionen Grundstücke erfasst.

Seit 2007 können alle Notariate elektronische Urkunden, die in einem Archiv gespeichert sind, für die Gerichte bereitstellen. In einem nächsten Schritt soll 2010 die Datenbank auf ein neues System umgestellt werden.