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Grundrecht auf Datenschutz bei Fusion und Spaltung

Von Christian Feltl und Max. W. Mosing

Wirtschaft

Vor Umstrukturierungen wandern Daten hin und her. | Wien. Umstrukturierungsvorgänge wie Verschmelzungen und Spaltungen stehen im heutigen Wirtschaftsleben beinahe schon an der Tagesordnung.


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Weitgehend unbeachtet blieben bislang die dabei auftretenden datenschutzrechtlichen Fragen - obgleich bei Umstrukturierungsvorgängen bereits im Vorfeld ein intensiver Daten- und Informationsfluss zwischen den beteiligten Unternehmen stattfindet.

Weitergegeben werden insbesondere Unternehmens-, Finanz- und Wirtschaftsdaten, Daten über Mitarbeiter (zum Beispiel über Pensionsvereinbarungen) und Lieferanten und schließlich auch Kundendaten. Diese Daten bilden für die Entscheidungsträger der involvierten Gesellschaften eine unerlässliche Basis für die geplante Umstrukturierungsmaßnahme; Darüber hinaus sollen die Datenbestände der "alten" Gesellschaft weiterverwendet werden.

Personenbezogene Daten der Gesellschaften sowie von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden sind in der Regel aufgrund der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen vom Grundrecht auf Datenschutz umfasst.

Im Einzelfall prüfen

Die im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen stattfindende Datenübermittlung, speziell bei Due Diligence-Prüfungen, ist hinsichtlich der personenbezogenen Daten der geprüften Gesellschaft in der Regel "datenschutzneutral", weil die geprüfte Gesellschaft Auftraggeber der Prüfung und damit nicht nach dem DSG 2000 geschützt ist. Hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten muss hingegen für jeden Datensatz im Einzelfall geprüft werden, ob die Interessen der involvierten Gesellschaften jene der Betroffenen überwiegen.

Umstrukturierungen bewirken meist eine Übermittlung von Daten an die übernehmende Gesellschaft: Es handelt sich somit um datenschutzrechtlich relevante Vorgänge, die nach dem Grundsatz des Verbots der Verwendung personenbezogener Daten entsprechender Erlaubnisgrundlagen bedürfen.

Einen ausführlichen Artikel der beiden Autoren zu diesem Thema lesen Sie in der Zeitschrift "Der Gesellschafter" (Nummer 4) des Linde Verlages.