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Grundrechte-Agentur sucht Spezialisten

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die Europäische Grundrechte-Agentur sucht gerade über das Amtsblatt der EU Spezialisten für ihren Wissenschaftlichen Ausschuss. Bewerbungen sind noch möglich. | Am 1. März 2007 nahm die "Agentur der Europäischen Union für Grundrechte" als Nachfolgerin der bereits 1997 in Wien eingerichteten "Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" ihre Tätigkeit auf.


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Die EU-Grundrechte-Agentur übernahm den Bestand sowie auch den Sitz der Rassismus-Stelle in der Rahlgasse 3 im 6. Wiener Gemeindebezirk. Sie verfügt über eine eigene internationale Rechtspersönlichkeit und besitzt an Organen einen Verwaltungsrat, einen Exekutivausschuss, einen Wissenschaftlichen Ausschuss und einen Direktor.

Die Grundrechte-Agentur hat eine Fülle spezieller Aufgaben vor allem im Bereich des präventiven Grundrechtsschutzes, wie zum Beispiel die Erfassung und Systematisierung der ihr von einer Reihe von Institutionen gemeldeten Daten zu den Grundrechten, die Standardisierung der Evaluierungsmaßstäbe derselben, die Ausarbeitung von einschlägigen Gutachten, die Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage eigener Forschungsarbeiten oder etwa die Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft in Grundrechtsangelegenheiten.

Die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur werden vom Rat durch einen Mehrjahresrahmen 2007-2012 [KOM(2007) 515] festgelegt werden. Die Erstellung einer Expertise in diesen Bereichen setzt einen hohen wissenschaftlichen Standard voraus, der gemäß Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung im Wissenschaftlichen Ausschuss vertreten sein sollte.

Qualifikation gefragt

Der Wissenschaftliche Ausschuss, der sich aus elf unabhängigen und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierten Personen zusammensetzt, wird aufgrund einer vom Exekutivausschuss zusammengestellten Liste geeigneter Bewerber nach Konsultation des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments vom Verwaltungsrat der Grundrechte-Agentur ernannt. In diesem ist Österreich durch Hannes Tretter, Professor an der Universität Wien und am Ludwig Boltzmann-Institut für Internationalen Menschenrechtsschutz, vertreten.

Bei der Ernennung der Mitglieder des Ausschusses hat der Verwaltungsrat auf eine entsprechende geografische Vertretung und auf eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern zu achten. Ebenso hat er den verschiedenen wissenschaftlichen Fachgebieten (Geistes- und Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Statistik, Kommunikationswissenschaft und Medien) gebührend Rechnung zu tragen, um den gesamten Zuständigkeitsbereich des Ausschusses abzudecken. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt fünf Jahre und ist nicht verlängerbar.

Die Auswahlkriterien

Neben der informellen Ebene wurde von der EU auch ein offizieller Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Ausschuss im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl 2007 C 307/28), in dem die Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Auswahlkriterien und -verfahren sowie die Bewerbungsfrist enthalten sind.

Bewerber müssen über einen Hochschulabschluss auf Postgraduiertenebene in einem der vorstehend genannten Fachgebiete, eine siebenjährige einschlägige Praxiserfahrung sowie unter anderem auch über gründliche Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Im Sinne der Wahrung der Chancengleichheit nimmt die Grundrechte-Agentur Bewerbungen ungeachtet des Alters, der Rasse, des Geschlechts, der politischen oder religiösen Ausrichtung etc. entgegen. Die Bewerbung ist bis 29. Jänner 2008 per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: recruitmentfra.europa.eu.