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Grundrechte auf der Checkliste

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Die EU-Kommission legt ihren Bericht über die Anwendung der Unionsregelungen vor.


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Brüssel. Eine Checkliste für die eigenen Gesetzesentwürfe: Das hat sich die EU-Kommission vor vier Jahren auferlegt. Bevor die Behörde einen rechtlichen Vorschlag macht, überprüft sie, ob der mit der Charta der EU-Grundrechte vereinbar ist. Doch gehört es ebenfalls zu ihren Aufgaben, die Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Verpflichtungen zu ermahnen. Die Entwicklungen der vergangenen Monate fasste sie in dem nun präsentierten Jahresbericht zur Anwendung der Grundrechtecharta zusammen.

Deren Bedeutung und Präsenz nehme auch im Alltag stetig zu, erklärte Justizkommissarin Viviane Reding. Von den im Vorjahr fast 12.000 Bürgeranfragen an die Kontaktzentren der EU betraf mehr als die Hälfte Grundrechte - etwa jenes auf freien Personenverkehr und die Freiheit der Niederlassung. Richter nehmen in ihren Urteilen ebenfalls immer öfter Bezug auf die Charta. Diese haben EU-Gerichte im Vorjahr in 114 Urteilen zitiert. Das ist drei Mal so viel wie im Jahr 2011. In nationalen Richtersprüchen fand sich eine Bezugnahme auf die Charta in 41 Fällen; 2011 waren es 27.

Umgekehrt hätte es manche Urteile erst gar nicht gegeben - wäre schon früher der Grundrechte-Check verpflichtend gewesen. So hat der Europäische Gerichtshof in der Vorwoche entschieden, dass die Speicherung von Telefon- oder Internet-Daten auf Vorrat nicht zu vereinen ist mit dem Grundrecht der Bürger auf Privatsphäre. Das Gesetz ist noch vor dem Jahr 2010 beschlossen worden. Später, nach der Einführung der Abgleichung mit der EU-Charta, hätte es in dieser Form gar nicht dazu kommen können.

Allerdings nannte Reding ebenfalls positive Beispiele für die Anwendung des EU-Regelwerks. Und dabei bescheinigte sie Österreich gleich zwei Mal einen Vorbildcharakter. So habe das Land die Charta in seine nationale Gesetzgebung aufgenommen. Außerdem verwies die Kommissarin auf die Unabhängigkeit des Datenschutz-Beauftragten, der zuvor dem Bundeskanzleramt untergeordnet war. Das könnte laut Reding unter anderem Deutschland als Vorbild dienen, wo die Datenschutz-Behörde noch immer im Innenministerium angesiedelt sei.

Die Grundrechte der EU rücken jedoch nicht nur im Zusammenhang mit dem Schutz persönlicher Informationen in den Mittelpunkt politischer Debatten. So hat Großbritannien vor einigen Monaten in mehreren Mitgliedstaaten mit der Idee für Empörung gesorgt, Grundrechte der EU-Bürger einzuschränken. Nichts weniger als das bedeuteten nämlich die Überlegungen, neue Hürden auf dem Arbeitsmarkt für Rumänen und Bulgaren zu errichten. Auf das Grundrecht der Freizügigkeit von Personen musste die Kommission ebenfalls pochen, als Frankreich hunderte Roma aus Südosteuropa des Landes verwies. Gegen Ungarn wiederum leitete die Behörde ein Verfahren wegen Vertragsverletzung ein. Brüssel hatte Einwände gegen die frühzeitige Zwangspensionierung von fast 300 Richtern, worauf die Regierung in Budapest reagieren musste.

In ihrem Bericht weist die Behörde aber auch auf eigene Initiativen hin, die der Förderung der Charta dienen sollen. Als eine davon sieht sie ihre Vorschläge zum Rechtsschutz von EU-Bürgern in Strafverfahren an. Die Maßnahmen umfassen Regelungen zur Wahrung der Unschuldsvermutung oder das Recht auf Anwesenheit vor Gericht.