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Grundsatzurteil zu Paparazzi

Von Bernhard Baumgartner

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Sie als die Hyänen des Fotojournalismus zu bezeichnen, wäre unfair - den hochsozialen Tieren gegenüber, die für ihr unvorteilhaftes Aussehen nichts können.

Den Paparazzi, also jenen Glücksrittern, die Prominente verfolgen, immer auf der Suche nach dem großen Geld, könnte nun ein Gericht das Handwerk legen.

Zwei Vertreter dieser Spezies stehen - fünf Jahre nach dem vermeintlich glücklichen Abschuss - in Frankreich vor Gericht: jene Männer, die laut Anklage Herzogin Kate 2012 am Pool ohne Bikinioberteil ablichteten und die Bilder dem Boulevardmagazin "Closer" verkauften.

Die beiden vertraten vor Gericht die Ansicht, sie hätten die beiden Royals gar nicht gefunden und daher auch keine Fotos gemacht. Vermutlich waren sie in Frankreich nur auf Trüffelsuche und müssen wohl viele davon gefunden haben, bei der großen Summe, die kurz nach dem Erscheinen der Bilder auf dem Konto der beiden Naturfreunde landete.

Es ist in gewisser Weise ein Grundsatzurteil, das diese Woche fallen soll. Besteht, wie das Magazin originellerweise argumentiert, ein "öffentliches Interesse" an den nackten Brüsten der Herzogin - die gerade bekanntgab, dass sie ihr drittes Kind erwartet - oder geht das die Öffentlichkeit nichts an?

Klar, dass gerade der britische Thronfolger allergisch auf Paparazzi reagiert, waren diese doch am Tod seiner Mutter beteiligt. Viele Prominente fahren indessen bereits eine andere Strategie und verbreiten die Bilder von ihrem Körper lieber selber. Nach dem Motto: Wenn schon ein "berechtigtes Interesse" besteht, dann verdiene ich lieber selbst daran.