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Grundversorgung noch nicht fix

Von Martyna Czarnowska

Politik

Eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Grundversorgung von AsylwerberInnen scheint zwar greifbar. Doch in Kärnten wird dies anders gesehen: Finanzreferent Karl Pfeifenberger hat gestern dementiert, dass sich die Bundesländer in der Frage der Kostenaufteilung näher gekommen sind.


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Vor zwei Tagen zeigten sich einige Bundesländer noch zufrieden. Auch das Innenministerium lobte, dass die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die eine Kostenaufteilung von 60 zu 40 bei der Grundversorgung von AsylwerberInnen vorsieht, Gestalt annehme. Doch aus der Sicht Kärntens stimmt das nicht. Mit einer solchen Regelung wären zwar Innen- und Finanzministerium sowie Wien, Niederösterreich und Oberösterreich einverstanden, meinte Finanzreferent Karl Pfeifenberger. Doch für Kärnten sei nicht akzeptabel, dass "Finanzierungslücken des Bundes auf dem Rücken der Länder" geschlossen werden.

SOS Mitmensch forderte darauf eine Lösung der Finanzierungsfrage auch ohne die Zustimmung Kärntens. Rechtlich wäre dies möglich, doch im Innenministerium wird eine einheitliche Regelung bevorzugt.

Hilfsorganisationen begrüßten dennoch die prinzipielle Einigung; die Grünen äußerten die Hoffnung, dass die "Abschiebung der Verantwortung auf die angeblich unwilligen Bürgermeister" vorbei sei. Doch die Caritas hat auch Bedenken. Denn die Definition von Hilfsbedürftigkeit - eine Voraussetzung für die Betreuung - ist in der Vereinbarung anders als im Bundesbetreuungsgesetz, erklärt Andreas Lepschi. So könnte es sein, dass der Bund einen Asylwerber nicht betreuen will, und dieser bei einem Land um Hilfe ansucht. Was das Land zur Gänze zahlen müsste.

Der Einwand stimme, räumt das Innenministerium ein. Doch wenn Bund und Länder sich einigen, werde der "erweiterte Personenkreis" für die Kostenaufteilung gelten. Das Bundesbetreuungsgesetz müsste angepasst werden.