Der finale Entwurf war am Montag vorerst noch nicht einsehbar.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 1 Jahr in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wer künftig einen Makler beauftragt, soll diesen auch bezahlen. Durch dieses "Bestellerprinzip" sollen Mieter entlastet werden, derzeit müssen diese bis zu zwei Bruttomonatsmieten Maklerprovision bezahlen, obwohl Makler in der Regel vom Vermieter eingesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ging im Frühjahr 2022 in die Begutachtung.
Ein Beschluss steht allerdings bis heute aus: Die Regierungspartner waren sich uneins, wie weit der Schutz gegen mögliche Umgehungskonstruktionen im Gesetzestext gehen sollte. Ende November klagten die Grünen öffentlich darüber, dass die ÖVP jene Passage im Gesetzestext "aufweichen" wolle, die Mieter etwa vor Zahlungen an Makler oder Vormieter durch die Hintertür schützen würde.
Nun ist aber offenbar wieder Bewegung in die Reform gekommen - und die Grünen dürften sich durchgesetzt zu haben. Es sei nun ein "umfassender und strenger Umgehungsschutz" im Gesetzesentwurf vorgesehen, heißt es aus dem Justizministerium von Alma Zadic (Grüne).
Neuregelung sollmit Juli in Kraft treten
Einsehbar war der finale Entwurf am Montag allerdings noch nicht. Deshalb fällt eine endgültige Beurteilung der Reform auch den Vertretern von Mietern und Vermietern schwer: Gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal" zeigte sich Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Wien "vorsichtig optimistisch", wie wirksam der Schutz vor möglichen Umgehungskonstruktionen sei, müsse sich aber erst zeigen.
Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft warnte hingegen vor einer Abnahme des Angebots für Mieter, wenn Makler Angebote nicht mehr in Suchplattformen einpflegen würden.
Gelten soll die Neuregelung nun ab 1. Juli des kommenden Jahres, ursprünglich hatte man den 1. Jänner anvisiert.(vis)