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Sicherheitssprecher Stögmüller reicht Erklärung nicht, FPÖ bringt Misstrauensantrag bei Sondersitzung ein.
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Dem grünen Koalitionspartner der ÖVP reicht die von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag vorgelegte eidesstattliche Erklärung, wonach keine Spende vom Glückspielkonzern Novomatic an die ÖVP in Wien und Bund und auch nicht an Vereine, bei denen er eine Funktion innegehabt habe, nicht.
Blümel wird im Zusammenhang mit der Affäre um Postenbesetzungen bei den Casinos Austrias als Beschuldigter geführt, am Donnerstag kam es zu einer Hausdurchsuchung. Blümel, für den die Unschuldsvermutung gilt, weist alle Vorwürfe zurück und hat am Sonntag mehrere Klagen angekündigt. Vor der Sondersitzung des Nationalrats am Dienstag bleibt die Atmosphäre in der türkis-grünen Koalition aber angespannt.
Eine eidesstattliche Erklärung, wie sie der Finanzminister am Freitag öffentlich vorgelegt hat, hat keine unmittelbaren Konsequenzen. Die ÖVP sieht jedoch die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen den Finanzminister und engen Vertrauten von Bundeskanzler Sebastian Kurz durch die Erklärung untermauert.
In den Reihen des grünen Parlamentsklubs bleiben aber massive Zweifel. Via Twitter betonte der grüne Sicherheitssprecher David Stögmüller, zur Frage, ob ihm Blümels eidesstattliche Erklärung reiche: "Nein." Weiter stellt er fest: "Mich hat das definitiv nicht überzeugt." Umso mehr wird daher die von der FPÖ einberufene Sondersitzung des Nationalrats am Faschingsdienstag mit Spannung erwartet.
"Gibt mehr als Novomatic"
Viel zu lachen dürfte es dabei für den Finanzminister nicht zu geben. Die FPÖ hat am Montag bekräftigt, jedenfalls einen Misstrauensantrag gegen dem ÖVP-Ressortchef im Rahmen der Sondersitzung einzubringen. Stögmüller begründete seine Zweifel, dass an der Erklärung Blümels so. "Es gibt mehr als vier ÖVP-Vereine, es gibt mehr als Spenden und es gibt mehr als die Novomatic AG." Daher sei die eidesstattliche Erklärung des Finanzministers "einfach nicht glaubwürdig". Der grüne Parlamentarier spielt damit darauf an, dass Mittel von Seiten des Glückspielkonzerns auch in anderer Form als mittels Spenden geflossen beziehungsweise geleistet worden sein könnten.
In den Reihen der Grünen ist man auch ungehalten darüber, dass die ÖVP am Wochenende versucht hat, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) politisch unter der Druck zu setzen. Jedenfalls wird die parlamentarische Anfrage der ÖVP als derartiges Mittel gesehen.
Die Hausdurchsuchung bei Blümel war bereits am 23. Dezember richterlich genehmigt worden. Ab 26. Dezember aber galt der volle Lockdown, weshalb die WKStA mangels Dringlichkeit von der dieser vorerst absah, wie Ö1 berichtet. Es wäre nicht verhältnismäßig gewesen, da keine Gefahr im Verzug vorlag, so die WKStA. Nach Lockdown-Ende habe man mit der Planung der Razzia begonnen. Da Blümels Beschuldigten-Status Anfang der Woche publik wurde, habe man diese wiederum sehr schnell durchführen müssen und nicht der Oberstaatsanwaltschaft drei Tage davor berichtet. Das ist aber auch nicht vorgeschrieben.(ett)