Sie fordern vor tiefen Kontoeinblicken durch die Finanz eine Schnellprüfung durch "Rechtsschutz-Richter".
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Wien. Die Steuerreform wird an dieser Frage nicht mehr scheitern. So viel kann vor den finalen parlamentarischen Verhandlungen über die Steuerreform gesagt werden. Denn ohne ihr größtes Projekt ist die Regierung Geschichte und die FPÖ nach Neuwahlen auf Platz 1.
Angelpunkt im finalen Tauziehen über das Bankgeheimnis ist das Bankgeheimnis: ÖVP und SPÖ wollen die Einschau in Konten erleichtern. Das soll im Kampf gegen Steuerbetrug helfen und neue Milliarden ins Budget spülen; Geld, das für die fünf Milliarden schwere Senkung der Lohnsteuer gebraucht wird. Die Regierung braucht die Grünen, weil eine leichtere Einschau in Konten durch die Finanz nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden kann. Die Grünen waren immer schon gegen das strenge österreichische Bankgeheimnis, das aus ihrer Sicht reiche Steuerhinterzieher schützt; andererseits sehen sie sich als Wächter gegen den Überwachungsstaat. Ein schwieriger Balanceakt. Deswegen werden sie von der Regierung verlangen, dass ein Richter vor der Einschau ins Konto seine Genehmigung erteilt. Die Regierung hat in ihrem Gesetzesentwurf allerdings nur einen Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen, der zwar unabhängig, aber nicht der Justiz, sondern dem Ministerium unterstellt ist.
Es riecht nach Inszenierung: Jetzt wird Spannung für die parlamentarischen Verhandlungen auf- und am Ende wieder abgebaut, wenn die Grünen ihr Zuckerl bekommen. In der Zwischenzeit müssen sich die Grünen den Vorwurf gefallen lassen, Hüter des alten Bankgeheimnisses zu sein.
Der Budgetsprecher der Grünen, Bruno Rossmann, widerspricht im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" heftig. "Bisher gab es keine Kontoregister. Im Verfahren gegen den früheren Präsidenten von Sturm-Graz, Hannes Kartnig, dauerte es zwei Jahre, bis alle Konten erhoben waren." Das gehe künftig auf Knopfdruck und dagegen hätten die Grünen nichts einzuwenden. Außerdem wäre eine Einschau in Konten bisher nur bei strafrechtlichen Verfahren oder größeren Steuerbetrugsfällen möglich gewesen. "Künftig ist die Einschau bei normalen Abgabeverfahren möglich." Der letzte Punkt unterschied Österreich bisher von anderen Ländern und brachte der Alpenrepublik den Ruf einer Steueroase ein.
"Rechtsschutz-Richter"
Ob diese Einschau gerechtfertigt ist, soll aber ein Richter vorab prüfen, allerdings ohne aufschiebende Wirkung. "Schnell muss es gehen, sonst ist das Instrument zahnlos", sagt Rossmann. Ob dieses "Schnellverfahren" von einem Rechtsschutzbeauftragten oder einem Senat beim Bundesfinanzgericht erledigt werde, mache keinen großen Unterschied, sagt er. "Dann ist der Rechtsschutzbeauftragte eben ein Richter oder Rechtsschutz-Richter."
Zu klären ist aus Sicht der Grünen aber noch, ab wann die Finanz Einschau halten kann. Derzeit heißt es: "bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgaben". Das ist den Grünen zu schwammig. In der Praxis wird die Finanz vor der Kontoeinschau die Betroffenen auffordern, Kontodaten oder Belege zu gewissen Sachverhalten nachzuliefern. Erst wenn sich der Bürger hartnäckig wehrt, kommt es zur Einschau - sofern der Richter oder Rechtsschutzbeauftragte das erlaubt.
Die Mali-Tant’ ist sicher
"Das Konto von der Mali-Tant’ wird nicht betroffen sein", versucht Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) Bedenken zu zerstreuen. Die Kontoöffnung werde sich auf ganz auffällige und daher sehr wenige Fälle beschränken.
In Deutschland hat der Zugriff der Sozialämter auf die Konten zu einem starken Anstieg bei Kontoöffnungen geführt. Das ist für Österreich (vorerst) nicht geplant.
Eine größere Front als die Grünen gegen die Steuerreform-Pläne stellten Wirte und Hoteliers dar. Die Wirte protestieren gegen die Pflicht zur Registrierkasse ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro. Die Wirtschaftskammer will eine Anhebung auf 30.000 Euro. Doch die Regierung bleibt hart, sonst gefährdet sie die Gegenfinanzierung der Steuerentlastung. Auch an der höheren Mehrwertsteuer auf Nächtigungen, die Hoteliers in Rage bringt, hält die Regierung fest. Mitterlehner verwies auf eine Studie, wonach die Lohnsteuersenkung besonders der Hotellerie und Gastronomie hilft, weil Kunden mehr Geld für Nächtigungen und Lokalbesuche haben.
Bei der Grunderwerbssteuer bei Kauf oder Erbe haben sich die Unternehmen durchgesetzt. Die wird gestaffelt erhöht auf bis zu 3,5 Prozent vom Verkehrswert (Immobilienpreisspiegel). Allerdings gilt bei Betriebsübergaben ein Deckel von 0,5 Prozent.