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Grünes Licht für Buwog-Prozess

Von Daniel Bischof

OGH verwirft Nichtigkeitsbeschwerde. Hauptverhandlung gegen Grasser und Co. kann wie geplant starten.


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Wien. Alles ist vorbereitet für den großen Tag, den Start der Hauptverhandlung im Buwog-Verfahren. Eigens für den Prozess hatte die Justiz den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht rundum modernisiert. Angesichts des enormen Medienandrangs richtete man ein Akkreditierungssystem ein. Platzkarten an die Besucher wurden verteilt, zu den sich zuletzt überschlagenden Ereignissen immer wieder Stellung genommen.

Doch ob die monatelangen Planungen der Justiz Früchte tragen würden, war bis zuletzt unsicher. Erst am Montagnachmittag, wenige Stunden vor Verhandlungsauftakt, herrschte Gewissheit: Die Hauptverhandlung im Buwog-Prozess kann wie geplant heute, Dienstag, über die Bühne gehen.

Grund für die langwährende Unsicherheit waren rechtliche Bedenken hinsichtlich der richterlichen Zuständigkeitsverteilung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte am Montag über eine Zuständigkeitsfrage zu entscheiden, die indirekt zu einem Richter-Wechsel im Buwog-Verfahren hätte führen können. Eine monatelange Verzögerung des Prozessauftaktes wäre die Folge gewesen. Der OGH stellte in seiner Entscheidung allerdings klar, dass die bisher befasste Gerichtsabteilung weiterhin für das Buwog-Verfahren zuständig ist. Richterin Marion Hohenecker bleibt damit die Vorsitzende des Schöffensenats in der Causa Buwog. Dem Prozessauftakt um 9.30 Uhr steht damit nichts mehr im Wege.

Eine Frage der Zuständigkeit

Konkret drehte sich die gestrige OGH-Verhandlung um das Villa Esmara-Verfahren, für das Richterin Hohenecker ebenfalls zuständig ist. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Untreue rund um ein Trainingszentrum der Immofinanz für Spitzensportler in der Nähe von Monaco. Ein Angeklagter im Esmara-Prozess ist Karl Petrikovics, der ehemalige Immofinanz-Chef. Petrikovics ist ebenfalls im Buwog-Verfahren angeklagt, weshalb Hohenecker überhaupt erst der Buwog-Akt zugeteilt wurde.

Nun war Petrikovics im Esmara-Prozess aber nicht verhandlungsfähig. Er konnte deshalb nicht verurteilt werden. Verurteilt wurde hingegen der ebenfalls angeklagte Tennis-Manager Ronald Leitgeb, der gegen das Urteil Rechtsmittel einlegte. Daraufhin hob der OGH das Urteil im Mai 2017 auf. Das Verfahren gegen Leitgeb musste einem anderen Schöffensenat zur erneuten Durchführung zugewiesen werden. Richterin Caroline Csarmann ist nun in erster Instanz für Leitgeb zuständig. Für den - mittlerweile verhandlungsfähigen - Petrikovics ist aber weiterhin Hohenecker zuständig.

Nun stellte sich die Frage, ob über zwei in derselben Strafsache angeklagte Personen unterschiedliche Richter entscheiden dürfen. Nein, das ist nicht zulässig, ein Schöffensenat muss sowohl für Petrikovics als auch für Leitgeb zuständig sein, meinte die Generalprokuratur. Sie wandte sich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den OGH. Wäre das Höchstgericht dieser Ansicht gefolgt, hätte Hohenecker in weiterer Folge vermutlich nicht nur ihre Zuständigkeit für das Esmara-, sondern auch für das Buwog-Verfahren verloren.

Antragsflut erwartet

Der OGH setzte sich über die Rechtsmeinung der Generalprokuratur hinweg. "Dem Gesetz lässt sich nicht entnehmen, dass einmal getrennte Verfahren nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder zu vereinigen wären", sagte Hans Valentin Schroll, der Vorsitzende des Fünf-Richter-Senates. Damit ist die getrennte Verfahrensführung in der Causa Esmara zulässig.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter war von der Unzuständigkeit Hoheneckers ausgegangen. Er gab sich nach der OGH-Entscheidung kämpferisch. Ainedter kündigte an, einen Befangenheitsantrag gegen Hohenecker stellen zu wollen. Hohenecker sei befangen, weil ihr Ehemann im Internet Grasser-kritische Kommentare auf Twitter verbreitet habe.

Dauer unklar

Insgesamt werden heute 14 Personen auf der Anklagebank Platz nehmen. Neben dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind auch die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger, der Immobilien-Makler Ernst Plech und Petrikovics angeklagt.

Grasser wird vorgeworfen, in der Amtszeit von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) gemeinsam mit anderen einen Tatplan erstellt zu haben, um bei anstehenden Privatisierungen "mitzuschneiden". Konkret geht es um den Vorwurf der Bestechung und Untreue rund um den 2004 stattgefundenen Verkauf der staatlichen Bundeswohngesellschaft (Buwog) an ein Konsortium der Immofinanz und die Einmietung von Finanzbehörden im Linzer Hochhaus Terminal Tower im Jahr 2006. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Wann es zu einem erstinstanzlichen Urteil kommen wird, lässt sich nur schwer einschätzen. Beobachter gehen von einer rund einjährigen Verfahrensdauer aus.