Umsetzung ist erstmals im Jahr 2012 möglich. | Brüssel. Es ist so gut wie fix: Das erste EU-Volksbegehren kann erst Anfang 2012 anlaufen. Dafür sollen die Hürden für die erfolgreiche Durchsetzung des Anliegens niedriger sein.
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So lautet die grundsätzliche Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament über die neue direkte Demokratie in der Union. Denn laut dem Lissabonner Vertrag soll die so genannte Europäische Bürgerinitiative die EU-Kommission zur Behandlung eines Themas verpflichten, für das eine Million Menschen aus einer "signifikanten" Anzahl von Ländern unterschrieben haben. Die Ausarbeitung der Details dauert seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Rechtsgrundlage aber bereits länger als ein Jahr. Technische Detailverhandlungen sollen heute, Freitag, abgeschlossen werden.
Konkret soll der Gegenstand des Volksbegehrens bereits bei der Registrierung auf seine Zulässigkeit überprüft werden und nicht erst nach 100.000 Unterschriften, wie die Mitgliedstaaten vorgeschlagen haben. Dabei muss geklärt werden, ob die Anliegen nicht gegen die europäischen Werte verstoßen und die EU dafür überhaupt zuständig ist. Für die Kommission als Prüfungsinstanz bedeutet das bei einer großen Anzahl von Anträgen freilich einen enormen Arbeitsaufwand. Zudem muss ein "Bürgerkomitee" mit Vertretern aus sieben verschiedenen Ländern grünes Licht für jede Initiative geben. Um erfolgreich zu sein, müssen ausreichend Unterschriften aus einem Viertel der Länder Mitgliedstaaten kommen, das wären zurzeit sieben. Die Ländervertreter hatten zuvor ein Drittel gefordert, das Parlament ein Fünftel. Für die einfachere Durchführung müssen Sympathisanten nur Name und Adresse aber nicht ihre Ausweisnummern verpflichtend angeben. Die Verifizierung der Unterstützungserklärungen wird Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Sie wird daher sehr unterschiedlich aussehen. Großbritannien etwa hat bereits durchblicken lassen, dass Stichprobenkontrollen völlig ausreichen. Österreich beharrt dagegen auf der lückenlosen Überprüfung jeder einzelnen Unterschrift.
Eine Schwachstelle der neuen Bürgerinitiative bleibt, dass die Kommission auch im Erfolgsfall nur förmlich mitteilen muss, wie sie mit dem Thema weiter verfährt. Eine Verpflichtung, das Anliegen in Rechtsform zu gießen, gibt es nicht. Damit das Anliegen nicht ganz untergeht, haben die Abgeordneten zumindest verbindlich eine öffentliche Anhörung durchgesetzt.
Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. Jänner 2011, wegen der nötigen rechtlichen und organisatorischen Anpassungen in den Mitgliedsstaaten gilt jedoch eine Umsetzungsfrist von einem Jahr. Ersten Streit gibt es aber schon vorab: Greenpeace hat bereits mehr als eine Million Unterschriften für ein Verbot von gentechnisch veränderten Organismen gesammelt. Die Kommission winkt wegen mangelnder Rechtsgrundlage bedauernd ab.