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Grünes Licht für EU-weite Verbraucherkredite

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

EU-Parlament beschließt Richtlinie. | Bessere Vergleichbarkeit, kostenloses Rücktrittsrecht. | Straßburg. Nach mehr als fünf Jahren Streit hat das EU-Parlament am Mittwoch die Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Für die Kreditnehmer bedeutet das vor allem eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote in sämtlichen EU-Ländern.


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Und die Kreditaufnahme im Ausland könnte sich lohnen: Die Zinssätze variieren zwischen mehr als 12 Prozent in Portugal und etwa 6 Prozent in Finnland, Österreich liegt bei 7 Prozent.

Die neue EU-Richtlinie setzt schon bei der Werbung an: Um Irreführung zu vermeiden, müssen alle Spots und Inserate, in denen Zinssätze genannt werden, einheitliche und klärende Zusatzinformationen zu den Kreditkosten vorkommen. Bei einem Kreditantrag muss das Geldinstitut auf einem standardisierten EU-Formular alle wesentlichen Bedingungen anführen, damit der Kreditnehmer sämtliche Konditionen auf einen Blick vergleichen kann. Kernstück ist ein sogenannter Vollzinssatz, der sämtliche Kosten des Kredits inklusive aller Gebühren widerspiegeln muss. Nach dem Abschluss des Kreditvertrages hat der Kunde noch für 14 Tage ein kostenloses Rücktrittsrecht (ohne Angabe von Gründen). In mehr als der Hälfte der EU-Länder ist das ein Novum beim Konsumentenschutz - auch in Österreich gab es das bisher nicht.

Umsetzung bis 2010

Letzter Streitpunkt war die Regelung von vorzeitigen Rückzahlungen. Laut dem beschlossenen Kompromiss, dürfen die Banken bei mehr als einem Jahr Restlaufzeit künftig maximal ein Prozent des Rückzahlungsbetrages als Kostenersatz verrechnen, unter einem Jahr höchstens 0,5 Prozent. Bis zu einem Restbetrag von 10.000 Euro steht es den Mitgliedsstaaten frei, eine kostenfreie vorzeitige Rückzahlung im nationalen Gesetz zu verankern. Als weitere Ausnahme dürfen die EU-Länder ihren Banken erlauben, die Ein-Prozent-Grenze zu überschreiten, wenn sie einen höheren Verlust beweisen können - etwa durch Zinsentgang.

Von der neuen Richtlinie, die von den EU-Ländern bis zum Frühjahr 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sind Verbraucherkredite von 200 bis 75.000 Euro betroffen. Hypothekarkredite und die in Österreich gängigen Kontoüberziehungen sind ausgenommen.

Das Gesamtvolumen der Verbraucherkredite in der EU beträgt derzeit rund 800 Milliarden Euro.