Können Firmen, die ihre Betriebs-Pkw im nahen Deutschland geleast haben, auf Rückvergütung ihrer heimischen Umsatzsteuer hoffen? Nach dem jüngsten Richterspruch aus dem | Europäischen Gerichtshof *) scheint es grünes Licht zu geben.
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Denn die bisher vom östereichischen Fiskus bei der Einfuhr steuerentlasteter Leasingautos erhobene "Eigenverbrauchssteuer" (eine ersatzweise Umsatzsteuer) ist nach Ansicht des hohen Gerichtshofes EU-widrig.
Zur Erinnerung: Wenn Unternehmer ihre betrieblichen Pkw oder Kombi (für die es in Österreich keinen Vorsteuerabzug gibt) in Deutschland leasen, können sie dort die (deutsche) Vorsteuer refundiert bekommen, müssen aber beim Grenzübertritt in Österreich die erwähnte Ersatz-Umsatzsteuer von 20% bezahlen. Dagegen haben sich heimische Unter-nehmer gewehrt und jetzt Recht bekommen.
In Erwartung des negativen Judikats hatten die Leute des Fiskus freilich eine schnelle Barriere aufgebaut. Angeblich mit Zustimmung der maßgeblichen Brüsseler Kommission haben sie die Eigenverbrauchsbesteuerung wenigstens bis Ende 2005 zementiert. Auch im Falle eines abschlägigen EuGH-Urteils bliebe die Steuer damit noch drei Jahre gültig. Auch dagegen haben österreichische Unternehmer jetzt wieder ein EuGH-Verfahren eingeleitet, und es sieht durchaus danach aus, dass auch diese temporäre Zwischenlösung vom Gerichtshof aufgehoben werden wird.
In der Zwischenzeit versuchen die betroffenen Unternehmer und ihre Berater, die in der Vergangenheit bezahlte Eigen-verbrauchssteuer im Wege von Wiederaufnahmeanträgen zurückzubekommen. Bei aktuell eingeführten Leasingautos sollte laut Steuerexperten auf jeden Fall vorsorglich gegen die Ersatz-USt Rechtsmittel erhoben werden.
*) Rs C-155/01 v. 11.9.2003