Die EU-Kommission bewertet in einem aktuellen Bericht die Richtlinie als unverzichtbar.
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Brüssel. Mindestens acht Prozent der Landmasse Europas sind von Wüstenbildung betroffen. Mehr als 56 Prozent der natürlichen Feuchtgebiete sind seit dem 18. Jahrhundert verloren gegangen, die meisten in den vergangenen 100 Jahren. Europaweit sind 60 Prozent der verbliebenen Flüsse und Feuchtgebiete in einem schlechten ökologischen Zustand.
Diese Zahlen hat eine Studie der Umweltschutzorganisation WWF ergeben, die daher seit Jahren eine grundlegende Reform der Wasserpolitik durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert. Demnächst könnte es tatsächlich so weit sein: In einem aktuellen Bericht bewerte die EU-Kommission die Regelung in ihrer jetzigen Form als "unverzichtbare Säule des Gewässerschutzes", sagt Bettina Urbanek vom WWF Österreich. Das sei eine klare Absage an die Industrie- und Wirtschaftslobbys, so Urbanek weiter - mehrere Umweltschutzorganisationen hatten befürchtet, dass diese Stimmung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie machen und sich die Ziele nach hinten verschieben. Zu diesen zählen Grenzwerte für Abwässer aus der Industrie oder Dünger aus der Landwirtschaft.
Finanzierungweitgehend unzureichend
Die Regelung trat 2000 in Kraft und zielt darauf ab, dass spätestens bis 2027 alle Oberflächengewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand und bis dahin bei Bedarf renaturiert worden sind. "Jetzt müssen Mitgliedsländer wie Österreich ihre Flüsse ökologisch sanieren und effektiv vor weiterer Verbauung schützen", sagt Urbanek.
Denn die EU-Kommission kritisiere vor allem die nationale Implementierung der Richtlinie und benenne klar, warum aktuell 60 Prozent der Flüsse in Europa und auch Österreich die ökologischen Mindeststandards nicht erreichen: aufgrund von weitgehend unzureichender Finanzierung, langsamer Umsetzung und unzureichender Integration von Umweltzielen.
In Österreich zum Beispiel wurde die Finanzierung vonseiten des Bundes gestoppt. Waren im ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) von 2009 bis 2015 noch je 25 Millionen Euro pro Jahr für ökologische Maßnahmen für Gewässer vorgesehen, ist dieser Topf im zweiten NGP bis 2021 trockengelegt.
Erst vergangene Woche hatte die Europäische Umweltagentur in ihrem Bericht "State of the Environment 2020" die EU-Wasserrahmenrichtlinie als zentrales Instrument im Kampf gegen das Artensterben definiert. Mehr als 5500 Wissenschafter hatten Anfang Dezember in einem offenen Brief die Beibehaltung der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, um den Artenrückgang in Süßwasserökosystemen zu stoppen.