Mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten, ist die Gruppenbesteuerung heute schon ein voller Erfolg. Neben unzähligen österreichischen Unternehmen zeigen auch viele ausländische Firmen großes Interesse. "Wir merken einen enormen Zulauf zur Gruppen-Bildung", so Dr. Alfred Brogyányi, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, über die Einführung der Gruppenbesteuerung, die von seiner Interessenvertretung seit Jahren mit Vehemenz gefordert worden war.
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"Mit der Neuregelung der Gruppenbesteuerung hat die Regierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet. Sie ist in Europa einzigartig. Daher wollen immer mehr ausländische Unternehmen ihre Steuer-Zentrale in Österreich ansiedeln. Unser Land erlebt dadurch einen enormen Aufschwung und gewinnt als Drehscheibe für den Osten noch stärker an Bedeutung", so Präsident Dr. Brogyányi.
Die Gruppenbesteuerung löst das bisherige Konzept der Organschaft ab und trägt den modernen Unternehmensstrukturen Rechnung. Sie sieht eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer Unternehmensgruppe mit einem Gewinn- und Verlustausgleich vor, der auch über die Grenze wirkt.
"Der Vorteil einer Gruppe liegt darin, dass Unternehmen die Verluste - auch im Ausland - mit Gewinnen anderer Töchter gegen verrechnen können. Unternehmen können auf legalem Weg einen höheren Verlustvortrag geltend machen", erklärt Dr. Brogyányi.
Statt 75% können 100% Verlustvortrag geltend gemacht werden. Anfragen kämen - laut Brogyányi - nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen Ländern wie etwa dem "Steuerparadies" Slowakei. "Dort ist zwar der Steuersatz niedriger, aber die Rechtssicherheit ist bei uns höher."
Vorteile auch für Mittelbetriebe
Die Gruppenbesteuerung ist aber nicht nur für große, internationale Firmen interessant. "Nicht nur für Konzerne ist es dienlich, Gruppen zu gründen, sondern auch für so manche Mittelbetriebe", sagt Dr. Brogyányi. Die mittelständischen Unternehmen können insbesondere bei der Verwertung von Auslandsverlusten von der neuen Regelung profitieren.
Voraussetzungen für die Gruppen-Bildung
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Gruppenbesteuerung sind eine Kapitalbeteiligung (am Grund-, Stamm- und Genossenschaftskapital) von mehr als 50% sowie eine Stimmrechtsmehrheit und ein Verbleiben in der Gruppe für mindestens drei Jahre.
"Es ist einfach, eine Gruppe zu bilden, wenn bereits mindestens zwei Kapitalgesellschaften vorhanden sind. Man muss nur beim Finanzamt des Gruppenträgers eine Erklärung abgeben, dass die Firmen - die auch auf Eigentümerseite verflochten sein müssen - nun eine Gruppe bilden", fasst Brogyányi die Vorgehensweise zusammen.
Erweiterung der Gruppenbesteuerung ist wünschenswert
Im Rahmen der Gruppenbesteuerung sieht Kammerpräsident Brogyányi die Einführung einer zweiten Ebene von Auslandstochtergesellschaften als besonders wichtig und praktikabel an.
Tochtergesellschaften einer gruppenzugehörigen ausländischen Körperschaft sind derzeit an der Teilnahme von anderen Unternehmensgruppen ausgeschlossen. "Dies wird daher naturgemäß zu Umstrukturierungen des ausländischen Gruppenaufbaus führen," betont Dr. Brogyányi. PR