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Gut geschützte Menschenrechte

Von Tobias Kurakin, Simon Rosner und Vilja Schiretz

Politik

Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich im Verfassungsrang, eine Änderung ist wenig realistisch.


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Innerhalb der ÖVP ist eine Debatte über die Menschenrechtskonvention losgebrochen. Viele Argumente wurden bisher aber noch nicht präsentiert und Bundeskanzler Karl Nehammer wiegelte nach dem Ministerrat am Mittwoch auch eher ab. Doch warum geht, was treibt die ÖVP, und was hat es mit diesen vier Buchstaben EMRK auf sich?

  • Was ist die EMRK und welchen Status hat sie?

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde als völkerrechtlicher Vertrag, der Menschen- und Grundrechte regeln soll, am 4. November 1950 in Rom von allen Mitgliedern des Europarats unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Österreich trat dem Europarat und damit der EMRK ein Jahr nach der Erlangung des Staatsvertrages im Jahr 1956 als vierzehntes Mitglied bei. Heute haben 46 Mitglieder, darunter alle Mitgliedsstaaten der EU, die EMRK ratifiziert. Die Artikeln der EMRK sind unabhängig von der Staatsbürgerschaft und gelten für jede Person, die sich auf dem Staatsgebiet eines Unterzeichnerstaates aufhält.

  • Gilt die EMRK immer und absolut?

Grundsätzlich gilt sie immer, in Österreich steht sie auch im Verfassungsrang. Doch während einzelne Artikel, wie etwa das Folterverbot, absolut gelten, bestehen für andere Grundrechte gewisse Einschränkungen: So ist in Österreich die Meinungsfreiheit etwa durch das Verbotsgesetz oder dem Verbot zum Aufruf zu Gewalttaten beschränkt. Das Recht auf Privatsphäre könne beispielsweise zugunsten der Strafverfolgung oder der Terrorismusbekämpfung eingegrenzt werden, erklärt Völkerrechtsexperte Ralph Janik.

  • Welche Rolle spielt die EMRK im Asylwesen?

Die EMRK enthält kein Recht auf Asyl. Sollte ein Asylentscheid von einem Gericht abgelehnt werden, können Betroffene aber in einer zweiten Instanz mit Berufung auf die EMRK subsidiären Schutz oder ein humanitäres Bleiberecht erlangen. Kommt man beim Prüfen des Falles drauf, dass einer Person im Herkunftsland Folterung droht, darf sie wegen des absoluten Verbots von Folter nicht abgeschoben werden, erklärt Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz vom Verein Asylkoordination. Dasselbe gilt für das Recht auf Leben (Artikel drei). In Ausnahmefällen können Betroffene, die Jahre auf ihren Asylbescheid warten und währenddessen eine Familie gründeten, auch mit dem Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 13) argumentieren. Laut Gahleitner-Gertz ist der Großteil der Verfahren aber mittlerweile zu schnell, um mit der Berufung Erfolg zu haben. Generell hält er fest, dass das österreichische Asylrecht ohnehin "viel freundlicher ist als die EMRK".

  • Wer prüft und sanktioniert Verstöße?

Grundsätzlich prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), ob die EMRK eingehalten wird. Direkt sanktionieren kann dieser Staaten allerdings nicht. "Das ganze System beruht darauf, dass Länder Menschenrechte einhalten wollen", sagt Janik. Der Europarat "erinnert" Staaten jedoch immer wieder an noch nicht umgesetzte Urteile und kann somit politischen Druck aufbauen. Im Extremfall kann ein Staat aus dem Europarat ausgeschlossen werden, wie das bei Russland nach dem Einmarsch in die Ukraine der Fall war. Österreich sei übrigens ein "Musterschüler bei der Umsetzung von Urteilen", sagt Janik.

  • Wurde die EMRK seit den 1950ern geändert?

Es hat sogar zahlreiche Änderungen gegeben, die zudem um mehrere Zusatzprotokolle erweitert wurden. Hinzu kamen etwa das Recht auf Eigentum und das Verbot der Todesstrafe in Kriegszeiten. Die Zusatzprotokolle wurden aber nicht von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Österreich habe laut Janik allerdings alle größeren Änderungen übernommen.

  • Was will die ÖVP ändern?

Bisher ist nur klar, warum in der ÖVP die EMRK thematisiert wird. Denn die Volkspartei hat sich zum Ziel gesetzt, illegale Einreisen zu verhindern, stattdessen sind für heuer rund 100.000 Asylanträge zu erwarten. Zwar zieht ein Gutteil davon rasch in andere Länder weiter, auf der anderen Seite verbleiben auch die meisten rechtskräftig abgelehnten Asylwerber im Land - unter anderem deshalb, weil die EMRK einer Abschiebung entgegensteht. Etwas konkreter ist bisher nur Steiermarks Landeshauptmann Christopher Drexler geworden, der eine sich "verselbständigende Rechtsprechung" sieht, die EMRK selbst aber nicht angriff. Andere Wortmeldungen aus der ÖVP gingen in Richtung Flüchtlingskonvention oder das EU-Asylsystem. Bundeskanzler Karl Nehammer will die Debatte "viel breiter" sehen, Othmar Karas dagegen sie gar nicht erst führen. Und auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler nannte die EMRK "nicht verhandelbar".

  • Könnte Österreich die EMRK änden?

Grundsätzlich können Staaten aus dem Europarat und damit auch aus der EMRK austreten. Eine Abänderung ist laut Janik hingegen nur möglich, "wenn alle 46 Staaten dabei sind". Außerdem spielt die EMRK in weitere völkerrechtliche Dokumente hinein, etwa in die EU-Grundrechtecharta, die dann ebenfalls angepasst werden müsste. Zusätzlich wäre in Österreich auch eine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Auch die Rechtsprechung des EGMR, die von Teilen der ÖVP in Frage gestellt wird, kann Österreich nicht beeinflussen. "Gerichte schaffen kein neues Recht", so Janik. Der EGMR kläre nur, wie die EMRK im Einzelfall anzuwenden sei.