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Gutachten bestätigt Kritiker der Richtlinie

Von Martyna Czarnowska

Politik

Noch nicht entschieden ist laut Finanzprokuratur die Klage eines aserbaidschanischen Asylwerbers auf Aufrechterhaltung der Bundesbetreuung. SOS-Mitmensch und die Opposition sehen sich dennoch in ihrer Kritik der betreffenden Richtlinie des Innenministeriums bestätigt - nicht zuletzt wegen eines neuen Gutachtens.


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Die Debatte um die Richtlinie zur Aufnahme von AsylwerberInnen in die Bundesbetreuung riss auch gestern nicht ab. SPÖ, Grüne und SOS-Mitmensch fordern weiterhin deren Abschaffung. Dabei berufen sie sich einerseits auf ein Rechtsgutachten, das das "Netzwerk Asylanwalt" in Auftrag gegeben hat. Andererseits sehen sie sich durch eine Einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien bestätigt, das die Entlassung aus der Bundesbetreuung im Falle eines aserbaidschanischen Asylwerbers aufhob.

Die Klage sei aber noch nicht entschieden, betonte die Finanzprokuratur. Rechtskräftig sei lediglich die Einstweilige, da das Innenministerium die Einspruchsfrist versäumt und zu spät Rekurs erhoben hat.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits wies gestern abermals darauf hin, dass die Richtlinie des Innenministeriums gegen das Asylrecht verstoße und zurückzunehmen sei. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl sah im Gutachten "einen klaren Handlungsauftrag", den "Fehler zu korrigieren".

All sie beziehen sich auf eine Richtlinie, die das Gutachten als gesetzes- und verfassungswidrig einstuft, da etwa der Gleichheitsgrundsatz - unter ausländischen BürgerInnen - verletzt werde. So dürften Asylwerber-Innen aus bestimmten Staaten nicht von vornherein aus der Bundesbetreuung ausgeschlossen sein. Zudem könne ein Gesetz nicht per Verordnung verschärft werden.

Das Gutachten bilde eine gute Grundlage für eine Klage beim Verfassungsgerichtshof, erklärt Andrea Huber, Leiterin der Flüchtlingsabteilung in der Caritas. Klagen können allerdings nur Einzelpersonen - oder etwa Parteien.