Der Verfassungsgerichtshof lud zum Verfassungstag.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 6 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Institutionen strahlen, jedenfalls in glücklichen Zeiten, Ruhe aus. Selbst wenn die unruhigen Zeiten ihrer Entstehung vergessen sind. So gesehen ist es zweckdienlich, auch unrunde Jahrestage dazu zu nutzen, um an diese Umstände zu erinnern.
Am Montag wurde deshalb auf Einladung von Brigitte Bierlein, der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, von der Republik - von der Regierung waren Vizekanzler Strache und Justizminister Moser zugegen - und etlichen Ehrengästen des Beschlusses des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 gedacht. Diese politische Kraftanstrengung der Ersten Republik , wie Alt-Bundespräsident Heinz Fischer, selbst ein Verfassungsrechtler von Rang, in seiner Festrede erklärte, gelang quasi auf den letzten Drücker; unmittelbar danach gewannen die Gegensätze zwischen den Parteien und Lagern die Oberhand. Geschichte, auch Verfassungsgeschichte, so Fischer, lasse sich nur sinnvoll verstehen, wenn auch die Vorgeschichte in die Analyse mit einfließe.
In den Tenor dieser mahnenden Erinnerung stieß Bierlein mit ein, die in ihrer Begrüßung die Notwendigkeit eines feinen Sensoriums betonte, um ernsthafte Bedrohungen der verfassungsrechtlichen Grundordnung aufzuspüren. Nicht zuletzt auch deshalb, um grundsätzliche Kampfansagen dieser Art von legitimen Begehren zu unterscheiden.
In seinen Grußworten hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen angeregt, dem VfGH ein Vorabprüfungsrecht für Staatsverträge zu geben. Diese werden von der Regierung verhandelt und vom Nationalrat beschlossen; Rechtskraft erlangen sie erst mit der Unterschrift des Staatsoberhaupts. Im Juni hatte Van der Bellen entschieden, das Handelsabkommen Ceta vorerst nicht zu unterschreiben, sondern auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten.
Willst du diesen Inhalt sehen? Gib den anderen Cookies grünes Licht.