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Während sich bei den Austrian Airlines (AUA) im Konflikt zwischen Vorstand und Bordpersonal die Wogen geglättet haben, sind die Fronten im Streit um die Reform der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) unverändert starr. Nach gescheiterten Verhandlungen über die neue Struktur und das Dienstrecht vergangene Woche hat Eisenbahnergewerkschafter Wilhelm Haberzettl gestern seine Kompromissangebote zurückgezogen und droht nun mit einem unbegrenzten Streik.
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Derzeit ist vom Überstundenboykott der Eisenbahner-Gewerkschaft noch nichts zu spüren. Der Regionalverkehr ist nicht beeinträchtigt, und bei den ÖBB wird auch ausgeschlossen, dass es in den nächsten Tagen zu Zugsausfällen kommt. Notfallspläne, die den Einsatz von einem Schienenersatzverkehr vorsehen, lägen in den Schubladen, meint ein ÖBB-Sprecher.
Haberzettl hingegen ist überzeugt, dass sich die Kampfmaßnahmen gegen den scharfen Regierungskurs spätestens Ende dieser Woche auswirken werden. Danach werde sich die Situation von Tag zu Tag verschärfen. Begleitend zum Boykott will die Gewerkschaft auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Sicher ist sich der Eisenbahngewerkschafter der Zustimmung der ÖBB-Bediensteten: "Alle sind auf unserer Linie." Nur im Baubereich würde auf Partnerunternehmen Rücksicht genommen. Durch die Proteste werde den Fahrgästen vor Augen geführt, was in fünf Jahren ohnehin bevorstehe: "Ein nicht mehr funktionierendes Unternehmen."
Denn was im Zuge der Umstrukturierung geplant sei, führt laut Haberzettl zum Niedergang der ÖBB. "Das integrierte System von Rad und Schiene wird politisch böswillig durchbrochen." Dies sei gerade im Hinblick auf die Liberalisierung nicht sinnvoll.
Dienstrecht verfassungswidrig
Die Änderungen beim Dienstrecht seien nicht nur ein Angriff auf die Arbeitsverhältnisse der ÖBB-Bediensteten, sondern auch einer auf 1,5 Millionen privatwirtschaftliche Arbeitsverträge in anderen Bereichen. Ein Gutachten der Rechtswissenschaftler Peter Jabornegg und Reinhard Resch kommt zum Schluss, dass der Eingriff ins ÖBB-Dienstrecht verfassungswidrig sei, weil "Eigentums- und Vertrauensschutz verletzt werden". Denn das neue Gesetz greife massiv in die bestehenden privatrechtlichen Einzelverträge.
Für Haberzettl hätte dies Vorreiterwirkung, denn "mehr als die Hälfte aller Dienstnehmer haben solche Verträge, sofern diese vom Kollektivvertrag abweichen." Und gesetzlichen Änderungen derselben wären damit Tür und Tor geöffnet. Dass die Regierung generell in Dienstverträge eingreifen wolle, wies Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka zurück: "Es geht nur um die ÖBB." Ein Gutachten des Ministeriums bestätige, dass Eingriffe in privatrechtliche Verträge durch den Gesetzgeber grundsätzlich zulässig seien.
Durch die Streichung der Biennalsprünge würden die ÖBBler 15 bis 35% an Einkommen verlieren, dies ist laut Gutachten "nicht gerechtfertigt" und hat auch eine geringere Pension zur Folge. Die Lockerung des Kündigungsschutzes für unter 40-Jährige widerspricht dem Diskriminierungsschutz auf Grund des Alters, den die EU vorschreibt.
Zwar könnten durch die Dienstrechtsänderung bis zu 150 Mill. Euro eingespart werden, doch gleichzeitig kämen durch die neuen Arbeitszeitbestimmungen 125 Mill. Euro an Belastungen auf die ÖBB zu.
Der Gewerkschaft ein Dorn im Auge ist die Personalmanagement GesmbH. In dieser sollen vorerst 12.000 ÖBB-Mitarbeiter unterkommen, die in den neu strukturierten Gesellschaften keine Stelle finden. Laut Regierungsplan muss das Personal dieser Gesellschaft bis 2010 abgebaut werden. Haberzettl hält von dieser Schrumpfstrategie nichts. "Bis 2010 soll es um 70% mehr Güterverkehr geben, davon sollte auch die Bahn etwas abbekommen, und wir würden eigentlich mehr Personal brauchen." Auch bei den ÖBB würde zur Personalausdünnung nur "Schweigen hinterm Walde" herrschen.
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