ÖVP will Haftung und Fälle reduzieren. | SPÖ wartet auf konkrete Prämien. | Wien. In der Novelle zum Ärztegesetz wird heute, Freitag, im Nationalrat auch eine Haftpflichtversicherung für Ärzte beschlossen. "Ich bin froh, dass wir das endlich geschafft haben", erklärte SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser der "Wiener Zeitung". Die SPÖ fordere dies schon seit den 90er Jahren, damit die Patienten bei gravierenden Fehlern der Ärzte zumindest eine finanzielle Abgeltung erhalten.
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Das Gesetz sieht allerdings vor, dass sich niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Gruppenpraxen und private Spitäler mit drei Millionen Euro und unbegrenzten Schadensfällen pro Jahr versichern müssen. Zu viel für manche. Kritik daran kam etwa aus der FPÖ: Ärztesprecher Andreas Karlsböck warnte vor einer "gigantischen Kostenexplosion bei den Ärzte-Haftpflichtversicherungsprämien auf das bis zu 30-Fache". Die Verteuerung rührt auch daher, dass heimische Versicherungsunternehmen sich für solche Summen rückversichern müssten.
Auch aus der Ärztekammer kam zuletzt Kritik, da Fälle, in denen drei Millionen Euro an Schadenersatz ausbezahlt werden, in der Praxis nicht vorkämen.
ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger hoffte am Donnerstag noch immer, mit der SPÖ einen Abänderungsantrag einbringen zu können. Er schlägt vor, die Haftungssumme pro Fall auf 1,5 Millionen Euro und auch die Zahl der Fälle pro Jahr zu reduziere: Für niedergelassene Ärzte auf drei Fälle, für Gruppenpraxen und Institute auf fünf Fälle pro Jahr. Damit würde auch die teure Rückversicherung wegfallen, die einen Prämienaufschlag von 50 Prozent ausmache. "Wir sind noch am Verhandeln, bis Freitag Mittag haben wir noch Zeit", sagte Rasinger.
Allerdings scheint der Zug bereits abgefahren. Denn sein SPÖ-Pendant Oberhauser will zuerst konkrete Prämienzahlen auf dem Tisch. Derzeit, sagt die Ärztin, zahle ein praktischer Arzt 180 Euro pro Jahr, ein Chirurg 850 Euro freiwillig. Sie will nun sehen, wie sich diese Prämien tatsächlich verändern.
Außerdem, so Oberhauser, sei der Gesetzesentwurf ein halbes Jahr bekannt. "Ich bin dagegen, in letzter Minute zum Schaden der Patienten eine Änderung zu machen." Sie verwies darauf, dass die Ärztekammer laut Gesetz ein Jahr Zeit habe, mit der Versicherungswirtschaft vernünftige Verträge abzuschließen. Sollte sich herausstellen, dass die Prämien tatsächlich nicht leistbar wären, sei Zeit genügend, das Gesetz zu reparieren.