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Haftstrafe für Kontaktmann des Wien-Attentäters

Von Daniel Bischof

Einjährige Haftstrafe wegen IS-Propaganda für Mann, der Wien-Terroristen im Vorfeld des Anschlags getroffen hatte.


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Einen Tag nach dem Wiener Terroranschlag schlugen die Ermittler zu. Am 3. November 2020 nahmen sie Herrn K. fest und durchsuchten seine Wohnung. Seitdem sitzt der 26-Jährige in Untersuchungshaft. Fast ein Jahr nach seiner Festnahme muss sich K. nun am Montag im Wiener Straflandesgericht vor einem Schöffensenat verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation vor.

Im Zuge der Ermittlungen zu dem Anschlag sei man auf K. "aufmerksam geworden", sagt die Staatsanwältin. Es gebe zwar keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung des Tschetschenen an dem Anschlag. Der Angeklagte habe aber Propaganda für die Terrormiliz Islamischer Staat gemacht. Er habe versucht, andere Menschen für das Weltbild und die Anschauung des IS zu begeistern. Zudem habe er andere Dschihadisten, darunter den späteren Wien-Attentäter, getroffen. "Es kam dabei zu gegenseitigen Bestärkungen, dass der IS gut ist", sagt die Staatsanwältin.

"Ich war nur dort,um zu beten"

K. bestreitet das und bekennt sich nicht schuldig. Der junge Mann stammt aus Tschetschenien. 2008 floh er mit seiner Familie nach Österreich, wo er eine Lehre zum Kfz-Techniker machte. Er sei "ein gläubiger Moslem", der fünf Mal am Tage bete, schildert er. Radikale Ansichten habe er aber keine. Er sei gegen die Einführung der Scharia in Österreich, "und wem das nicht passt, kann woanders hingehen". Auch die Terrormiliz IS lehne er ab: "Das sind Terroristen, ganz klar."

In Wien besuchte K. auch eine Moschee im zwölften Bezirk, in der salafistische Inhalte gepredigt wurden. "Warum waren sie in dieser Moschee?", fragt der Richter. Immerhin sei diese für ihre extreme Auslegung des Korans bekannt gewesen. "Die haben auf Arabisch oder Bosnisch gepredigt. Ich habe kein Wort verstanden. Ich war nur so dort, um zu beten", antwortet der Angeklagte.

Laut Anklage radikalisierte sich der junge Mann und geriet in salafistisch-dschihadistische Kreise. Auf seinem Handy stellten die Ermittler salafistische Predigten sowie Botschaften und Kampfgesänge des IS sicher. Warum er denn all das auf seinem Handy habe, will der Richter von K. wissen. "Ich kann mich gar nicht erinnern an diese Sachen", meint der Angeklagte.

Er sei damals in diversen Chatgruppen gewesen, "und mein Handy war so eingestellt, dass alles, was mir geschickt wird, auf dem Handy gespeichert wird". "Wer schickt Ihnen denn so etwas?", fragt der Richter. "Da gab es verschiedene Gruppen, verschiedene Leute. Die haben alles reingestellt. Autounfälle, Schlägereien und solche Sachen." Ein Autounfall sei aber etwas anderes als ein Aufruf, sich dem IS anzuschließen, entgegnet der Richter. K. antwortet: "Ich kann mich sehr schlecht an diese Sachen erinnern."

Am Abend des Wiener Terroranschlags, zwei Stunden vor dem Attentat, verschickte K. auch ein Video. Darin wird beklagt, dass "es traurig ist, dass viele Menschen Muslimen nicht vertrauen und die Medien schlecht über Muslime berichten. Nicht alle Muslime sind Terroristen, aber ich schon." "Was heißt das?", fragt der Richter. "Das ist ein Satirevideo", sagt der Angeklagte. "War Ihnen damals gerade nach Satire?", hakt der Richter nach. Er habe damals nichts von dem Attentat gewusst, antwortet der Mann.

"Haben nichtsVerbotenes gemacht"

Fest steht, dass K. sich mehrfach in einer Wohnung mit anderen Männern in St. Pölten traf. Dabei habe es sich um eine salafistisch-dschihadistische Gruppe gehandelt, sagt die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe zum "inneren Kreis" gehört und einen von drei Schüsseln zur Wohnung besessen. Zwei Mal - am 27. September und am 25. Oktober 2020 - nahm auch der spätere Wien-Attentäter an einem dieser Treffen teil. "Ich habe ihn nicht sehr gut gekannt. Er hat nicht sehr viel geredet", sagt K.

In der Wohnung habe man "nichts Verbotenes gemacht". Dort habe Arabisch-Unterricht stattgefunden: "Ich wollte den Koran besser verstehen." Am Sonntag habe es zudem "Vorträge über den Islam" gegeben. "Wir haben dort gebetet und gegessen", sagt er. In der Wohnung befand sich aber auch eine Bibliothek, die laut einem Sachverständigen aus salafistischen und dschihadistischen Büchern bestand. K. erklärt, darüber nichts Genaueres zu wissen. Wenn er dort gewesen sei, habe man "nie über den IS gesprochen".

Der Schöffensenat verurteilt K. zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt. Der Schuldspruch ergeht zu einem einzigen Anklagepunkt, von sämtlichen anderen Vorwürfen wird der 26-Jährige freigesprochen. Er bezieht sich auf ein Foto, das K. 2015 in einer Chat-Gruppe geteilt hatte: Es zeigte eine tschetschenische Flagge mit dem Symbol der Terrormiliz IS. Mit Ausnahme davon sei "kein Bezug zum IS herzustellen", sagt der Richter. Das gelte auch für die Treffen in St. Pölten. Die Angaben des Angeklagten, dass dort nicht die Lehren des IS gepredigt wurden, seien "trotz einiger Hinweise nicht zwingend" zu widerlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Da die U-Haft auf die Strafe angerechnet wurde, kam der 26-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß.