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Am 11. März legte das Sekretariat der OECD den von den G20-Ländern angeforderten Bericht über Länder mit einer mangelnden Kooperation in Steuerfragen vor.
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Laut Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) gibt es zurzeit weltweit 38 Staaten mit einem stark ausgeprägten Bankgeheimnis. In der EU sind dies lediglich Belgien, Luxemburg und Österreich.
Nachdem sich Belgien vor kurzem für einen engen Informationsaustausch mit der EU entschieden hat, wächst der Druck vor allem auf Österreich und Luxemburg, das Bankgeheimnis aufzugeben oder es zumindest zu modifizieren.
Auch der Drittstaat Schweiz, der mit der EU durch eine Reihe bilateraler Abkommen verbunden ist, ist diesbezüglich gefordert.
Neben der OECD drängt auch die Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20-Länder) auf eine entsprechende Abschaffung des Bankgeheimnisses. Um zu verhindern, auf die "Schwarze Liste" der Länder mit unzureichender Kooperation in Steuerfragen zu kommen und in der Folge entsprechend sanktioniert zu werden, trafen sich die Finanzminister Luxemburgs, der Schweiz und Österreichs am 8. März 2009 auf Schloss Senningen bei Luxemburg zu einer Lagebesprechung.
Die Zeit drängt, da sich bereits am 2. April in London die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder treffen, um das Problem der Steueroasen beziehungsweise der Länder mit unzureichender Kooperation in Steuerangelegenheiten zu besprechen.
Steuerbetrug versus Steuerhinterziehung
Der dafür vom Sekretariat der OECD angeforderte und am 11. März vorgelegte Expertenbericht listet 17 "unkooperative" Länder auf, unter denen sich auch Österreich befindet. Das Problem besteht dabei in der Differenzierung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung .
Gemäß dem 2005 novellierten Artikel 26 des Doppelbesteuerungs-Musterabkommens der OECD muss steuerliche Amtshilfe auch in den Fällen gewährt werden, bei denen ein innerstaatliches Bankgeheimnis besteht.
Österreich hat zu diesem revidierten Artikel 26 einen Vorbehalt angebracht und gewährt - in seinen knapp 80 bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen - einzig bei Steuerbetrug Rechts- und Amtshilfe, nicht aber bei bloßer Steuerhinterziehung.
Auch die Schweiz ist diesbezüglich wie Österreich vorgegangen, geriet jedoch durch ein Erkenntnis des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März unter Druck, da in diesem Urteil schwere Steuerhinterziehung dem Steuerbetrug gleichgehalten wird. Für die betroffenen Staaten bestehen daher lediglich zwei Alternativen: Entweder wird der Begriff des (amtshilfefähigen) Steuerbetrugs auch auf qualifizierte Fälle der Steuerhinterziehung ausgeweitet, oder man erklärt sich zur vollständigen Übernahme des OECD-Standards bereit.
Am 13. März haben sich offensichtlich Österreich, die Schweiz und Liechtenstein, aber auch Belgien, Andorra und Luxemburg - unter Beibehaltung ihres Bankgeheimnisses, das in Österreich in Paragraf 38 Bankwesengesetz verfassungsrangig verankert ist - dafür entschieden, (nur) ausländische Konten bei "begründetem Verdacht auf Steuervergehen " zu öffnen.
Diese interpretationsoffene Formulierung wird noch zu präzisieren sein - etwa in die Richtung, dass man bereits die Einleitung eines Steuerhinterziehungsverfahrens gegen eine konkrete Person samt Angabe einer entsprechender Bankverbindung sowie die Beachtung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze etc. verlangt. Die Stunde der Wahrheit schlägt für die drei EU-Staaten am Europäischen Rat vom 19./20.März, bei dem die gemeinsame Position für das G20-Treffen definitiv festgelegt wird.

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