Österreich wird demnächst Lücken im Preisauszeichnungsrecht schließen. Justizminister Dieter Böhmdorfer, dem auch der Konsumentenschutz obliegt, kündigte eine Novelle jener Verordnung an, welche die Preisauszeichnung im Bereich der Dienstleistungen regelt. Streng kontrollieren will Böhmdorfer, dass die Euro-Bargeldeinführung nicht für versteckte Preiserhöhungen ausgenutzt wird. Laut einer Studie der Arbeiterkammer (AK) funktioniert die Preisauszeichnung entsprechend dem Preisauszeichnungsgesetz im Handel sehr gut.
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Eine gestern von Böhmdorfer zitierte Gallup-Studie ergab, dass die Konsumenten mit der gängigen Praxis der Preisauszeichnung recht zufrieden sind, das Vergleichen der Preise wurde aber noch als eher mühsam bewertet. Probleme tauchen in jenen Konsumbereichen auf, wo entsprechende Vorschriften bisher fehlen.
Böhmdorfer kritisierte auch die Fluglinien, die bisher nicht dazu verpflichtet seien, Bruttopreise in ihren Angeboten anzugeben: Häufig komme es zu "Lockangeboten, wo Konsumenten überrascht feststellen müssen, dass die angegebenen Preise erheblich unter den tatsächlichen Kosten liegen. Dagegen müssen Reiseveranstalter sehr wohl Bruttopreise angeben und sind im Wettbewerb gegenüber Luftlinien benachteiligt". Grundlage der Preisauszeichnung ist das am 1. September 2000 novellierte Preisauszeichnungsgesetz, das dem Handel vorschreibt, neben dem Bruttopreis auch den Grundpreis anzugeben. Die Grundpreisangabe pro Maßeinheit diente dazu, Preisverschleierungen vorzubeugen und Preise nicht hinter irreführenden Verpackungsgrößen zu "verstecken". Was laut Böhmdorfer vor allem der einkommensschwachen Bevölkerungsschicht zugute komme.
Nach der Erhebung der AK Wien halten sich die heimischen Geschäfte im Großen und Ganzen an die Grundpreisauszeichnung. Die AK-Konsumentenschützer haben im Februar 2001 die Grundpreisangabe bei Reinigungs- und Waschmitteln, Pflegemitteln, Tiernahrung, Schokolade und Zuckerwaren sowie Salzgebäck geprüft. In 14 von 18 Geschäften stand der Grundpreis pro Maßeinheit - meist je l oder kg - neben dem Verkaufspreis. Seit der Gesetzesnovelle gilt die Grundpreisangabe auch für Waren aus dem Nichtlebensmittelbereich. Über Theorie und Praxis der Preisauszeichnung beraten heute im Rahmen der Wilhelminenberg-Gespräche Unternehmer, Verbraucher und Wissenschaftler.