VKI: Gebühren für Zahlscheine nicht mehr zulässig. | Altes OGH-Urteil wackelt nun. | Wien.Bis zum 23. Dezember hatten die Mobilfunkanbieter Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das war zumindest der Wunsch des Verbands für Konsumenteninformation (VKI). Grund: Wer seine Handyrechnung noch mit Erlagschein bezahlt, muss eine Gebühr bezahlen. Das trifft vor allem die Mobilfunker, denn Rechnungen mit den ewig gleichen wiederkehrenden Beträgen, wie Miete oder Internet, werden zumeist schon mit Einzugsberechtigung bezahlt. Bei der Handyrechnung will aber so mancher Konsument die Übersicht bewahren - und mit dem Erlagschein zur Bank gehen.
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Es war 1997, als Mobilfunkanbieter auf die Idee kamen, für den zusätzlichen Aufwand, der ihnen durch Rechnungen mit Zahlschein entstand, Gebühren vom Konsumenten zu verlangen. Etwa 30 Schilling wurden damals verrechnet - mittlerweile werden bis zu 5 Euro pro Erlagschein eingehoben.
Durch das neue Zahlungsdienstegesetz - seit 1. November 2009 in Kraft - soll der Verrechnung dieser "Strafgebühr" (O-Ton VKI) aber ein Ende gesetzt werden: Laut Gesetz wird die "Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments" als unzulässig erklärt.
Was für den Rechtsexperten des VKI, Peter Kolba, eine "völlig eindeutige Bestimmung" darstellt, wird von Seiten der Gebühren-Einheber anders beurteilt. "Vorab muss einmal geklärt werden, ob ein Zahlschein überhaupt als Zahlungsinstrument im Sinne dieses Gesetzes verstanden werden kann", meint etwa Erich Kühnelt von der Wirtschaftskammer (WK). Denn Basis für das Entgeltverbot im Zahlungsdienstegesetz sei die EG-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt.
Die EG-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten die Erhebung von Entgelten untersagen oder begrenzen können, um "die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern", zitiert Kühnelt aus der Richtlinie.
Prozess gescheitert
Dass ein Zahlschein aber nicht als effizientes Zahlungsmittel zu werten sei, hätte der Oberste Gerichtshof (OGH) allerdings schon im Jahr 2000 entschieden, so Kühnelt.
Damals brachte der VKI nach heftigen Kundenprotesten gegen die Zahlscheingebühren eine Klage gegen die Telekom-Austria Tochter Mobilkom ein, scheiterte jedoch vor dem OGH.
Durch das Zahlungsdienstegesetz sieht der Konsumentenschutzverein die Karten neu gemischt. Bis zum 23. Dezember hat der VKI vier Mobilfunkanbieter aufgefordert Unterlassungserklärungen abzugeben - allerdings ohne Erfolg.
Viele Anfragen beim VKI
"Unser nächster Schritt wird eine Verbandsklage sein", kündigt Kolba an. "Denn aufgrund der vielen Anfragen merken wir, dass dieses Thema den Konsumenten unter den Nägeln brennt." Kolba rät allerdings, die Zahlscheinentgelte bis zur rechtlichen Klärung weiterhin zu bezahlen, um widrige Folgen wie eine Handy-Abschaltung etc. zu vermeiden. Wichtig sei es aber, den Anbieter darauf hinzuweisen, dass die Gebühreneinhebung nicht rechtmäßig sei, und somit die Zahlung vorbehaltlich einer rechtlichen Klärung und Rückforderung zu tätigen.