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Hängepartie bei den Uni-Quoten

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EU-Kommission: Moratorium für Strafverfahren endet 2012. | Wien will dauerhafte Legalisierung. | Brüssel. Es war der erste große Auftritt der österreichischen Wissenschaftsministerin Beatrix Karl in Brüssel. Mit ihrer Forderung nach der Verlängerung der Gnadenfrist für die heimischen Uni-Quoten machte sie Mitte Februar bundesweit Schlagzeilen.


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Denn seit dem EU-Beitritt war klar, dass die Zugangsbeschränkung für ausländische Studenten an österreichischen Hochschulen für Medizin und Zahnmedizin von Brüssel als Verstoß gegen das EU-Grundrecht der Personenfreizügigkeit gewertet wird. Bis 2017 statt nur bis 2012 solle die EU-Kommission ihr Strafverfahren gegen Österreich aussetzen, hatte Karl vor Journalisten gefordert.

Gute sieben Monate später ist das Wissenschaftsministerium allerdings immer noch nicht mit der Forderung an die EU-Kommission herangetreten. "Es ist interessant, dass die Ministerin gegenüber Medien von der Verlängerung des Moratoriums spricht. Wir haben noch keine Anfrage erhalten", hieß es aus der Abteilung von Bildungskommissarin Androulla Vassiliou. Am Kontaktmangel liegt das aber offensichtlich nicht. Denn "die österreichischen Behörden arbeiten exzellent mit der EU-Kommission zusammen".

Ringen um Ärzte

Seit der Aussetzung des Strafverfahrens im Herbst 2007 liefern die Österreicher regelmäßig Daten, die belegen sollen, dass eine Aufhebung der Quoten die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Land gefährde. Die deutschen Studenten, die wegen des Numerus Clausus in ihrer Heimat gerne in Österreich studieren, fahren nach Studienabschluss wieder heim, und den österreichischen Spitälern fehlen die Ärzte. Mit dieser Argumentationslinie will Karl die Quoten auf Dauer rechtfertigen. Es frage sich, ob die Verlängerung des Moratoriums dann überhaupt noch notwendig sei, hieß es aus ihrem Büro.

Dort verweist man vor allem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Uni-Quotensystem, mit dem Belgien französische Studenten fernzuhalten sucht. Das sei zwar kein Freibrief, folge jedoch der österreichischen Argumentation, dass die Personenfreizügigkeit eingeschränkt werden könne.

Dafür gebe es allerdings sehr enge Grenzen; die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen müssten durch umfassende Daten bewiesen werden, heißt es in Kommissionskreisen. Zudem sei nachzuweisen, dass die Quote tatsächlich die Anzahl der Ärzte im Land erhöhen und dies nicht auch durch weniger drastische Maßnahmen erzielt werden könnte - etwa Anreizprogramme für deutsche Absolventen, im Land zu bleiben.

Um Österreich den Beweis zu ermöglichen, hat die EU-Kommission eine Gnadenfrist von fünf Jahren eingeräumt. Zu kurz, argumentieren Karls Mitarbeiter jetzt. Schließlich dauere das Medizinstudium im Schnitt zwölf Semester. Es sei in der Zeit daher fast nicht möglich, die tatsächlichen Abwanderungseffekte nachzuweisen. Neuer Schwung in die Debatte soll aber offenbar erst nächstes Frühjahr kommen. Auf der Suche nach einer europäischen Lösung für den Hochschultourismus soll das Thema auf die Agenda eines Sondertreffens der Bildungsminister.