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Harmonie im Recht, Ärger in der Politik

Von Katharina Schmidt

Politik

Beamte: Fusion von Pensionsamt und Versicherung. | GÖD: Nachteile für Mitarbeiter des Bundespensionsamts. | Wien. Ab 1. Jänner 2007 haben es Österreichs Beamte leichter. Dann können sie nämlich sämtliche Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsangelegenheiten bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erledigen. Derzeit werden Pensionen noch über das Bundespensionsamt (BPA), Krankenversicherungen aber über die BVA abgewickelt.


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"Damit schaffen wir einen zentralen Ansprechpartner für die Beamten", heißt es dazu aus dem Kabinett von Finanzstaatssekretär Alfred Finz. So könne auch für Beamten das einheitliche Pensionskonto - wie es seit 2005 schon für ASVG-Versicherte gilt - durchgesetzt werden. Zudem sollen durch "natürlichen Abgang" 2,5 Millionen Euro bis 2011 eingespart werden. Kündigungen werde es keine geben, heißt es.

Das jüngst im Nationalrat beschlossene Gesetz, das die Übertragung des BPA in die BVA regelt, war jedoch nicht unumstritten. Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger forderte etwa die Übertragung des BPA direkt in die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dann hätten die Beamten die selbe Anlaufstelle wie die ASVG-Versicherten. Öllingers Begründung: "Irgendwann haben wir ein einheitliches Pensionsrecht, die BVA wird es in 20 Jahren auch nicht mehr geben".

Streitpunkt Dienstrecht Die Grünen haben bei der Abstimmung im Plenum zwar als einzige gegen die Regierungvorlage votiert, doch auch die SPÖ ist nicht glücklich über das Gesetz. Sie stößt sich vor allem an der Bestimmung, dass BPA-Mitarbeitern beim Eintritt in die Dienstordnung der BVA höchstens fünf Jahre ihrer Vordienstzeiten angerechnet werden. Aus dem Finz-Büro heißt es, diese Art der Anrechnung sei "im Kollektivvertrag des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (damit auch der BVA, Anm.) festgelegt".

Der Hintergrund der Diskussion ist die Harmonisierung zweier unterschiedlicher Rechtssysteme: Denn während die BVA eine vom Staat unabhängige Rechtspersönlichkeit ist, stellt das BPA eine Einrichtung des Bundes dar. Bei dem Zusammenschluss trifft also privates auf öffentliches Recht. "Beamte bleiben Beamte", heißt es dazu aus dem Finz-Kabinett. Nur Vertragsbedienstete würden in das Dienstrecht der BVA übernommen - "unter Wahrung ihrer gesetzlichen Ansprüche, die sie bis Ende 2006 erworben haben".

Das will man bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) nicht so recht glauben. Richard Holzer von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter befürchtet Probleme bei der Anrechnung von BPA-Dienstprüfungen in der BVA. Es könne sein, dass man für seine gewohnte Arbeit "plötzlich nicht mehr gut genug ist", sagt er. Das Finz-Büro kontert auch in diesem Punkt: "Die derzeitige Dienstprüfung ersetzt die Prüfung bei der BVA."

Bevor die 143 BPA-Mitarbeiter mit 1. Jänner in die BVA übersiedeln, müssen noch Ungereimtheiten geklärt werden - Holzer will jedenfalls "weiter Druck ausüben, um die adäquate Behandlung der Bediensteten zu erwirken."