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Nahezu unverändert hat der Ministerrat gestern den eigenen Entwurf zur Harmonisierung der Pensionssysteme nur vier Tage nach Ende der Begutachtungsfrist beschlossen. Der Beschluss im Nationalrat ist für 18. November geplant. Eine Abweichung vom Regierungskonzept gibt es beim Nachkauf von Schul- und Studienzeiten: Der Zuschlag für den Erwerb soll nach dem 40. Lebensjahr entfallen, allerdings nur für jene, die zur Gänze im neuen System sind. Noch schwierig dürften sich die Verhandlungen mit den Beamten gestalten. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zeigte sich gestern im Pressefoyer zu keinen Zugeständnissen bereit.
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Das Allgemeine Pensionsgesetz, das ab 1. Jänner 2005 für alle unter 50-Jährigen gilt, "ist insgesamt gesehen ein rundes Gesetz", zeigte sich der Bundeskanzler zufrieden. Er zählte noch einmal die Eckpunkte auf und verwies vor allem darauf, dass der Vertrauensschutz gewahrt werde und auf die eigenständige Alterssicherung der Frauen. Darüber hinaus werde eine automatische Anpassung entsprechend dem Verbraucherpreisindex zugesichert.
"Viele haben es uns nicht zugetraut, einige haben das Scheitern vorausgesagt", meinte Vizekanzler Hubert Gorbach. Die Regierung habe dennoch - immerhin nach eineinhalbjährigen Verhandlungen - den Entwurf beschlossen. Er dankte vor allem dem Bundeskanzler, aber auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, Staatssekretärin Ursula Haubner und den Sozialpartnern, "weil es gelungen ist, ein schlankes, klar strukturiertes und gut lesbares Gesetz zu schaffen". Mit 1. Jänner 2005 werde es ein Pensionsrecht geben, das zum ersten Mal alle Berufsgruppen in ein einheitliches Beitrags- und Leistungssystem stelle, sagte Gorbach.
Die Frage ist nun, wie man die Zustimmung der Beamten zur Harmonisierung erreicht, denn die GÖD hat ja bereits betont, dass sie das Gesetz so nicht mittragen werde.
Der Bundeskanzler will allerdings hart bleiben: "Eine Abfertigung kann es nicht geben, weil Beamte nicht gekündigt werden können." Darüber hinaus verwies Schüssel darauf, dass es bereits eine Jubiläumszulage gebe, die nach 25 und 40 Jahren gewährt werde. Auch der Forderung nach höheren Anfangsgehältern will der Bundeskanzler nicht nachkommen. Er verwies darauf, dass gerade im öffentlichen Dienst die Frauen wesentlich besser gestellt seien als im ASVG-Bereich. Die Verhandlungen würden weiter geführt, sagte der Bundeskanzler.
Familienstaatssekretärin Ursula Haubner machte in einer Aussendung darauf aufmerksam, dass künftig auch die Pflege in der Familie pensionsbegründend angerechnet werde.
Opposition bleibt bei ihrer Kritik
Auf breiter Front haben die Arbeitnehmervertreter die vom Ministerrat beschlossenen Harmonisierung kritisiert. ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch kündigte an, der ÖGB werde allen Abgeordneten bis zur Abstimmung im Parlament deutlich vor Augen führen, welche Folgen ihre Entscheidung für die Menschen in Österreich haben werde. Er setze auf einen "funktionierenden Parlamentarismus". Auch Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel verlangt Nachbesserungen im Parlament. "Ich will Beitragsgerechtigkeit, da dürfen Selbstständige und Bauern nicht bevorzugt werden."
Keine Zustimmung kann sich die Regierung von Seiten der SPÖ erwarten. Die Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos und Doris Bures beklagten, das Konzept sei eine Scheinharmonisierung.