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Harte Fronten im Streit um Bleiberecht für Asylwerber

Von Katharina Schmidt

Politik

BZÖ: Nur für "gute" Asylwerber. | Wien. Wie das Erbsenzählen im Märchen Aschenputtel wirkt derzeit die Debatte rund um das Bleiberecht für integrierte Asylwerber: Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Während die Grünen am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für ein befristetes Bleiberecht vorgelegt haben, will das BZÖ zwischen jenen "die gut und die böse sind" auswählen können.


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Der Entwurf, den die Grünen bei der nächsten Nationalratssitzung einbringen wollen, sieht die Möglichkeit vor, dass Langzeitasylwerber eine Niederlassungsbewilligung beantragen können. Dazu muss das Asylverfahren seit drei Jahren anhängig sein, der Bewerber muss seine Mitwirkungspflichten erfüllt haben und darf nicht vorbestraft sein. Bei "sonstigen Integrierten", die aus anderen Gründen keinen legalen Aufenthaltstitel haben, ist ein Aufenthalt von fünf Jahren in Österreich Voraussetzung, auch müsste die betreffende Person durch eine Abschiebung in ihrem "Grundrecht auf Familienleben (siehe Kasten) schwerwiegend verletzt" werden. Das Bleiberecht soll für zwei Jahre befristet werden, dann kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Ein solches Bleiberecht würde etwa der georgisch-armenischen Familie Torosian zugute kommen, deren Berufung gegen einen negativen Bescheid zu Wochenbeginn vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Die Familie lebt seit 2001 in Österreich und ist mittlerweile gut integriert.

Laut Büro von Innenminister Günther Platter ermöglicht der Grüne Vorstoß ein "generelles Bleiberecht", von dem man nach wie vor nichts wissen will. Dadurch würde Asyl mit Zuwanderung gleichgesetzt. Zur Dauer der Verfahren heißt es, der "Rucksack" unbearbeiteter Verfahren werde "deutlich abgebaut".

Für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk ist aber genau diese "Strategie Platters, möglichst kurze Asylverfahren" zu haben, das Problem.

Jurist Funk: Bleiberecht durch Menschenrechte

Denn auch dann, wenn es so nicht im Gesetz steht, sei es "menschenrechtswidrig, Leute wegzuschicken, die schon jahrelang integriert sind", meint Funk. Der Zeitfaktor sei dabei gar nicht das Entscheidende: "Bei entsprechend guter Integration kann ein zweijähriger Aufenthalt ausreichen."

Aus dem Ministerium heißt es demgegenüber, die Menschenrechtskonvention "wird bei jeder Entscheidung berücksichtigt".

Wissen: EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 verabschiedet, Österreich hat sie 1958 ratifiziert. In Artikel 8, der unter anderem bei Asylentscheiden zum Tragen kommt, heißt es:

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung...

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff...notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit,...zur Verhütung von Straftaten...