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Härtefall-Regelung für Unfallrentner

Von Brigitte Pechar

Politik

Die gestern im Ministerrat beschlossene Härtefallregelung bei der Unfallrentenbesteuerung kostet 600 Mill. Schilling. Zur Finanzierung hat der Ministerrat daher gleichzeitig eine Vorlage für ein Budgetüberschreitungsgesetz beschlossen. Sozialminister Herbert Haupt sieht das angepeilte Nulldefizit dadurch aber nicht gefährdet. 400 Mill. Schilling müssten eben durch Einsparungen in allen Ressorts eingebracht werden.


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Konkret hat der Ministerrat gestern beschlossen, dass Unfallrentenbezieher, deren zu versteuerndes Einkommen 20.000 Schilling (ohne Sozialversicherungsabgaben) nicht übersteigt, die Unfallrentensteuer rückwirkend bis 1. Jänner rückerstattet erhalten. Bis zu einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 23.000 Schilling (Pension oder aktives Einkommen plus Unfallrente) wird es eine Einschleifregelung geben. Unfallrentenbezieher die gemeinsam mit ihrem sonstigen Einkommen darüber hinaus verdienen, zahlen die volle Unfallsteuer. Die Härtefallregelung gilt - nach Beschluss im Nationalrat - ab 1. Juli.

Betroffene müssen bis Ende des Jahres einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen Bundessozialamt stellen. Dieser Antrag muss jährlich erneuert werden. Die Bearbeitung dieser Anträge wird im Sozialministerium erfolgen.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bezifferte die Kosten mit 600 Mill. Schilling. Wobei 400 Mill. Schilling durch Budgetumschichtungen hereinkommen sollen, wie Haupt erklärte. 100 Mill. Schilling wird die AUVA jährlich in einen Fonds einzahlen, weitere 100 Mill. Schilling sollen durch sonstige Maßnahmen wie die Erhöhung der Behindertenausgleichstaxe von derzeit 2.000 auf 2.700 Schilling ab 1. Juli und durch Gelder aus der EU kommen. Was die Gelder aus der EU betrifft, fordert Haupt insgesamt "mehr Hirnschmalz von meinen Beamten".

Daneben hat die Regierung Reformen im Behindertenbereich beschlossen. Künftig wird es bereits ab Geburt Anspruch auf Pflegegeld geben. Die Härtefondsregelung wurde ebenfalls geändert. Das Sozialministerium kann künftig innerhalb weniger Tage Hilfen bis zu 50.000 Schilling gewähren.

Kritisch bewertete der Sozialrechtler Wolfgang Mazal, der für die Regierung einen Bericht als Basis für die Neuregelung erstellt hat, die Lösung. Es sei "fraglich, ob die Anknüpfung an das Gesamteinkommen und nicht an die Höhe der Rente sachgerecht ist".

Die Grünen bezeichneten die Neuregelung als "Pfusch der Regierung zum Quadrat". Sie wollen die Höchstgerichte mit Individualbeschwerden beschäftigen. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures sieht in dem Regierungs-Beschluss eine "überaus wackelige Lösung", bei der nicht sicher sei, ob sie vor dem VfGH halten werde. Sozial gerecht wäre nur eine Abschaffung der Besteuerung.