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EuGH: Fotolöwe Hartlauer darf nun in Österreich Diskont- Zahnklinik errichten. | Nach zehn Jahren habe sich aber das Umfeld "geändert". | Brüssel/Wien. Zehn Jahre hat es gedauert: So lange hat der Fotolöwe Robert Hartlauer gebraucht, um einen endgültigem Gerichtsentscheid in Sachen Diskont-Zahnkliniken zu bekommen. Darf er sie errichten, oder nicht?
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Er darf. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag veröffentlicht.
Doch in diesen zehn Jahren ist viel passiert - unter anderem ist in Deutschland ein Mitbewerber mit einem ähnlichen Zahnklinik-Konzept (dessen Firmenname tatsächlich auf "McZahn" lautete) insolvent geworden. Ob wirklich kein Markt für Zahnkliniken existiert, ist umstritten. Schließlich bestand bei McZahn auch der Verdacht auf Betrug und Urkundenfälschung.
Doch bei Hartlauer herrscht der Gedanke vor, dass der Mitbewerber "massiv Schiffbruch erlitten" hat - und das Thema damit erledigt scheint. Firmenchef Robert Hartlauer freut sich über die Entscheidung, bedauert aber, dass es zehn Jahre gedauert hat. "In der Zeit die haben sich die Voraussetzungen im Gesundheitssystem geändert. Daher werden wir keine weiteren Schritte in diese Richtung unternehmen."
Im Kern hat Hartlauer gegen die österreichische Gesetzeslage aufbegehrt, die einerseits erlaubt, dass sich Ärzte zu einer Gruppenpraxis zusammenschließen, bei der jeder Arzt selbstständig bleibt. Doch es ist nicht erlaubt, wenn die Ärzte von einem Nicht-Mediziner (in dem Fall: die Elektro-Kette) angestellt werden. Für Hartlauer-Rechtsanwalt Wolfgang Graziani-Weiss war das ein Widerspruch.
Anwalt übt herbe Kritik am Personalmangel
Gegen den abschlägigen Bescheid zur Errichtung von Diskont-Zahnkliniken zog Graziani zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Damit hat sich das Verfahren deutlich verlangsamt. "Der Akt ist dort fünf Jahre gelegen, bis der VwGH schließlich 2007 die Rechtsfrage an den EuGH weitergeleitet hat." Doch das will Graziani nicht als Kritik am VwGH verstanden wissen. "Das ist nur wieder einmal ein Zeichen, dass der VwGH zu wenig Personal hat. Die Leute dort arbeiten sehr hart, aber der Tag hat nun einmal nur 24 Stunden." Vielmehr sei es ein "Versäumnis der Republik Österreich", dass der letztinstanzliche Gerichtshof aufgrund von Sparmaßnahmen an einem derartigen Personalmangel leide.
Was bleibt, ist der mühsam erkämpfte EuGH-Bescheid. Die Luxemburger Richter erklärten, dass das Verbot einer Diskont-Zahnklinik gegen den EU-Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt (konkret wurde Hartlauer von der Wiener und Oberösterreichischen Landesregierung die Errichtung eines selbständigen Zahnambulatoriums verweigert.) Doch was das für die Zukunft bedeutet, ist unklar. Hartlauer selbst pfeift auf die Umsetzung. Doch ob der EU-Bescheid einem Mitbewerber in Österreich zugute kommen kann, ist fraglich.
"Das Urteil betrifft nur Ausländer. Wir haben damals, damit EU-Recht angewendet wird, den Antrag für die Errichtung von Zahnkliniken in Österreich von der Tochter Hartlauer Deutschland aus gestellt", erzählt Graziani. Ein Österreicher müsste wieder einen negativen Bescheid (die Gesetzeslage ist dadurch nicht geändert worden) bis zum Verfassungsgerichtshof bekämpfen. "Der Verfassungsgerichtshof würde wohl auf einer Linie mit dem EU-Bescheid urteilen. Allerdings nur, weil es sonst eine so genannte unsachliche Inländerdiskriminierung geben würde." Dieser Prozess würde allerdings wieder Jahre dauern. "Da kann man noch lange Abschottungspolitik betreiben", so Graziani.