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Hausärzteverband siegte im Streit mit der Ärztekammer

Von Veronika Gasser

Politik

Ein österreichisches Novum war die Klage des Österreichischen Hausärzteverbandes (ÖHV) gegen die eigene Standesvertretung.


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Das Mitglied der Ärztekammer reichte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen ungerechter Beitragsordnung ein, und bekam im Dezember 2001 Recht.

Der Klage ging ein 16-jähriger Streit um die Beitragssätze zur Kammerumlage voraus. Da man sich nicht gütlich einigen konnte, versuchte der ÖHV zumindest die überhöhten Umlagen für die Jahre 1998 und 1999 auf dem Klageweg zurückerstattet zu bekommen. Für Rolf Jens, Vizepräsident der Wiener Hausärzte, handelt es sich um eine eklatante Ungerechtigkeit, die endlich beseitigt wurde: "Gute 80 Prozent der Kammerumlage wurden von 30 Prozent der Ärzte berappt." Vor allem die Niedergelassenen wurden kräftig zur Kasse gebeten. Die Wurzel des Übels steckte in der unterschiedlichen Berechnungsbasis. So betrug der Kammerbeitrag für Kassenärzte 1,75 Prozent vom Brutto-Umsatz. Die angestellten Ärzte hingegen mussten nur 0,6 Prozent vom Brutto-Gehalt, exklusive der oft sehr hohen Zulagen, einzahlen. Dieser "Beitragsungerechtigkeit" bereitet das VfGH-Urteil ein Ende. Jetzt müssen entweder 1,75 Prozent vom Gewinn oder vom Brutto-Gehalt an die Kammer abgeliefert werden. Die Hausärzte sind mit der Regelung zufrieden, vor allem, da die Ärztekammer nun von sich aus anbot, das Schema auch für 2001 zu übernehmen.