Förderungen der Stadt Wien: vom Fensteraustausch bis zur Einbruchstür.
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Wien. Frühlingsbeginn ist Baubeginn. Wohnbauförderung, Sanierungsscheck, Photovoltaikzuschuss - alles schon mal gehört. Doch was genau steckt dahinter, welche Leistung bekommt man tatsächlich und wo? Fragen wie diese beschäftigen jeden Häuslbauer oder Wohnungssanierer.
Zentrale Ansprechstelle für Förderungen rund um den Neu- und Umbau ist in Wien die Magistratsabteilung MA 50. Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist für Beratungsgespräche genauso zuständig wie für die Förderungsansuchen.
Beginnen wir mit der Wohnbauförderung: Diese ist in Österreich Ländersache. Das Land Wien vergibt dabei günstige Landesdarlehen an natürliche Personen, die auf eigenem Grund ein Eigenheim errichten. Pro Quadratmeter "angemessener Wohnnutzfläche" wird ein Fixbetrag von 365 Euro gewährt. Als angemessen gelten etwa für einen 4-Personen-Haushalt 100 Quadratmeter. In diesem Fall beträgt die Darlehenssumme 36.500 Euro. Die Laufzeit liegt bei 30 Jahren, verzinst wird mit einem Prozent. Zur Sicherstellung des Darlehens muss beim Land Wien ein Pfandrecht ins Grundbuch eingetragen werden. Um die Wohnbauförderung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Die neu errichtete Wohnfläche darf 150 Quadratmeter nicht überschreiten. Weiters gibt es Einkommensgrenzen - das höchstzulässige Jahreseinkommen für einen 2-Personen-Haushalt liegt zum Beispiel bei 70.420 Euro. Das errichtete Eigenheim muss weiters als Hauptwohnsitz genützt werden. Essenziell ist außerdem, dass beim Bau bestimmte Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang empfiehlt Burghart Bartl von der MA 50 bereits in der Planungsphase ein Beratungsgespräch bei der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser). Sie kontrolliert anhand des mitgebrachten Energieausweises den Status quo in Sachen Energieverbrauch und Haustechnik und gibt weitere Anregungen.
Etwas anders läuft die Wohnbauförderung ab, wenn ein Haus auf einem gepachteten Grund im Kleingarten errichtet wird. Entscheidend hier ist, dass die Fläche für "ganzjähriges Wohnen im Kleingartengebiet" gewidmet ist. Die Förderung erfolgt bei einem Kleingartenwohnhaus durch Gewährung von Annuitätenzuschüssen (Rückzahlungsunterstützung) zu einem Darlehen einer Bank oder Bausparkasse in Höhe von 36.340 Euro. Dieser Betrag erhöht sich pro im Haushalt lebendem Kind.
Förderungen für umweltgerechtes Bauen
Neben klassischer Wohnbauförderung können Häuslbauer um Ökoförderungen ansuchen: Einen Baukostenzuschuss seitens der Stadt Wien gibt es für den Einsatz von Wärmepumpen für Raumheizung und Warmwasserbereitung bis hin zur Solaranlage oder Biomasseheizung. Gefördert wird im Durchschnitt ein Drittel der Anschaffungskosten. Der Antrag muss, je nach Bereich, entweder bei der MA 25 oder MA 50 eingereicht werden.
Wer kein Haus baut, sondern lediglich seine Wohnung sanieren will, hat ebenfalls einen reichlichen Fördertopf zur Verfügung: Ein wichtiges Kriterium dabei ist, dass das Wohnhaus im Regelfall älter als 20 Jahre sein muss. Bei Substandardwohnungen fördert die Stadt Wien den erstmaligen Einbau von flächendeckender Heizung, Bad und WC. In diesem Fall werden Zuschüsse zur Rückzahlung eines Kapitalmarktdarlehens gewährt. Weiters gibt es Förderungen für den Einbau von Wärme- und Schallschutzfenstern.
Gemeinsam mit dem Förderansuchen müssen die Kostenangebote sowie eine Darlehenszusage einer Bank vorgelegt werden.
Einem einmaligen Zuschuss bekommt, wer im Rahmen einer Wohnungssanierung eine einbruchshemmende Eingangstür einbaut (20 Prozent der Anschaffungskosten; maximal 400 Euro für eine einflügelige Türe) oder wer den Wohnraum behindertengerecht umgestaltet (75 Prozent der förderbaren Kosten; maximal 9000 Euro).
Bei der Sanierung eines Eigenheimes gewährt die Stadt Wien Zuschüsse zur Umstellung von Heizsystemen - etwa auf Biomasse oder Wärmepumpen (rund 30 Prozent der Anschaffungskosten). Ebenfalls gefördert wird die Verbesserung der Wärmedämmung im Zuge einer kompletten thermisch energetischen Sanierung in Form eines Landesdarlehens.
Nicht zu vergessen: Für thermische Sanierungen gibt es vom Bund zusätzlich den Sanierungsscheck. Die Projekte können etwa Dämmungen von Außenwänden und Geschoßdecken, den Austausch von Fenstern und Türen oder die Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energieträger umfassen. Die Anträge können bei Banken und Bausparkassen eingereicht werden.
Im Schnitt dauert es laut MA 50 rund zwei Monate, bis ein Förderansuchen bearbeitet ist. Bartl empfiehlt Interessenten, sich lange vor Baubeginn mit den Förderungen auseinanderzusetzen. Weiters sollten sich Häuslbauer auch im Vorfeld schlau machen, welche gesetzlichen Änderungen in Bausachen in naher Zukunft ins Haus stehen.
Infos online auf www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung