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Hauswirth-Hase muss auch rot-weiß-rote Masche abgeben

Von Claudia Peintner

Wirtschaft

Urteil im Streit um Hasen wurde im Nachhinein berichtigt. | Der Hofer-Hase wurde auf Druck von Lindt silber-bronze. | Wien/Zürich. Ob es der goldene Schokoosterhase noch rechtzeitig schafft, von der Waagschale der Justitia ins Osternest zu hoppeln? Für den fast 50-jährigen Hasen der burgenländischen Schokofirma Hauswirth ist dieses Osterfest noch gesichert, danach könnte es Meister Lampe allerdings ans Fell gehen: Wie die "Wiener Zeitung" erfuhr, hat das Handelsgericht Wien nachträglich auch die Verwendung einer "rot-weiß-roten" Halsschleife untersagt.


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Im ursprünglichen Urteil, das am 31. März vom Handelsgericht Wien zugestellt wurde, hieß es lediglich: Die Produktion des in Goldfolie gewickelten, mit einer roten Schleife versehenen Hasen sei untersagt. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem seit 2000 EU-weit als Marke geschützten "Goldhasen" des Schweizer Konzerns Lindt & Sprüngli.

Für Firmenchef Roman Hauswirth aus Kittsee stand damit fest: "Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien, die nicht rechtskräftig ist, werden wir umgehend berufen." Und: Auf die Osterhasen-Produktion mit den rot-weiß-roten Schleifen habe das Urteil keine Auswirkung. Um aus der Kritik zu kommen, verpasste Hauswirth seinen Hopplern vor einigen Jahren nämlich ein rot-weiß-rotes Mascherl. Er beruft sich auf das Landesgericht Eisenstadt, das 2005 eine Verwechslungsgefahr bei diesem goldenen Sitzhasen verneinte.

Antrag übersehen

Zur Überraschung für den burgenländischen Betrieb kam am 4. April nochmals Post von der am Handelsgericht Wien zuständigen Richterin Elfriede Dworak ins Haus: Es war eine Berichtigung des ersten Urteils vom 31. März. Demnach wird Hauswirth auch der Vertrieb des Hasen mit rot-weiß-rotem Band untersagt.

Der Wiener Anwalt von Lindt & Sprüngli, Lothar Wiltschek, erklärte die Nachreichung damit, dass die Richterin ein früheres Klagebegehren von Lindt übersehen hätte. Mit dem neuen Beschluss sei auch das Urteil vom Landesgericht Eisenstadt obsolet.

Der Schweizer Schokokonzern rechnet damit, dass es im Herbst zur nächsten Entscheidung im Markenrechtsstreit kommen wird - dieses Mal in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Wien. Ob es die endgültig letzte im acht Jahre währenden Rechtsstreit sein wird, ist jedoch ungewiss. Die Schweizer gehen seit Jahren mit rechtlichen Schritten gegen Nachahmer ihres markenrechtlich geschützten "Goldhasen mit roter Schleife und Glöckchen" vor.

Neben Hauswirth läuft derzeit auch ein Rechtsstreit um den Hasen der fränkischen Confiserie Riegelein. Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es vor Jahren mit den deutschen Unternehmen Gubor und Aldi (in Österreich Hofer). Diese Hasen hüllen sich nun in Silber bzw. Bronze statt in eine Goldfolie. Statt dem Glöckchen hängt eine Perle am Hals.

"Auch bei Hauswirth würde uns eine kleine Änderung des Aussehens reichen, um den Rechtsstreit zu beenden", erklärt Gesine Hild, Markenrechtsexpertin von Lindt & Sprüngli. Ihr Vorschlag: Eine Folie mit dunklerem Goldton und eine grüne Schleife. Unvorstellbar für die Burgenländer: "Gold ist Gold".