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Heftiger Disput um Homo-Ehe-Gesetz

Von WZ Online

Politik

SPÖ sieht noch offene Punkte und will dem Entwurf so nicht zustimmen. | Der Gesetzesentwurf zur Homo-Ehe hat heftige Reaktionen ausgelöst. Laut dem Entwurf ist ein Festakt am Standesamt nicht vorgesehen, sondern nur Zeremonien auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. den Magistraten. Die SPÖ will dem so nicht zustimmen. Frauenministerin Heinisch-Hosek sah noch einige offene Punkte.


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Die FPÖ ist weiter gegen die Homo-Ehe und sprach der ÖVP ab, eine Familienpartei zu sein. Die Grünen orteten eine "weitere Verhöhnung" von Lesben und Schwulen. Das BZÖ trat für klare gesetzliche Regelungen in der Causa ein.

Der lange erwartete Entwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare ist fertig. Er wurde den Ministerien übermittelt, die in ihrem Bereich Anpassungsbedarf haben. Am 17. November soll alles gemeinsam im Ministerrat und am 3. Dezember im Justizausschuss abgesegnet werden. Einen Festakt am Standesamt wird es für Homosexuelle nicht geben: Geschlossen werden sollen die Partnerschaften auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. in den Städten am Magistrat.

Dieser Kompromiss - die ÖVP lehnte das Standesamt ab - hatte sich bereits abgezeichnet. Das Justizministerium hat mit den BH bzw. den Magistraten nun jene Behörden für zuständig erklärt, bei denen die Personenstandsregister geführt werden.

Übermittelt wurde der Entwurf u.a. an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und das Finanzministerium. Um die eingetragenen Partnerschaften auch wirklich umsetzen zu können, müssen nämlich auch zahlreiche materielle Gesetzesänderungen vorgenommen werden, etwa die Ergänzung des Angehörigen-Begriffs des "Ehegatten/in" um den Begriff "eingetragener Partner/in".

Die SPÖ stimmt dem Entwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare in seiner derzeitigen Form noch nicht zu. Das sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die Frauenministerin zeigte sich verwundert, dass der Entwurf in dieser Form überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt sei, denn es gebe noch offene Punkte. Einer davon ist die Möglichkeit eines Festakts am Standesamt über Umwege.