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Heikle Werbung mit der Euro 2008

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Marken wie "Euro 2008" sind streng | geschützt. | Trittbrettfahrern droht Klage. | Wien. Die Uefa versteht keinen Spaß, wenn es um die Werbung mit ihrer Europameisterschaft (EM) geht. Bei der Vereinigung europäischer Fußballverbände ist eine eigene Rechtsabteilung damit beschäftigt, sämtliche Werbemaßnahmen auf Zusammenhänge mit dem Fußballereignis zu überprüfen, das im Sommer 2008 in Österreich und der Schweiz ausgetragen wird.


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"Wir beobachten alles", kündigt Pascale Vögeli, Pressesprecherin der Uefa Euro 2008 gegenüber der "Wiener Zeitung" an.

Wenn die Uefa bei ihrer Suche fündig wird, dann könnte dem Unternehmen, das einen Zusammenhang zwischen der Euro 2008 und der eigenen Firma herstellt, eine Klage drohen. Damit sollen die offiziellen Sponsoren der EM vor unzulässigen Werbemaßnahmen von anderen Unternehmen geschützt werden, erläutert Vögeli.

Während die Uefa die Regeln für zulässige Werbung von Nicht-Sponsoren sehr eng zieht, sind sich Experten über das Ausmaß der Verbote nicht ganz sicher.

"Ich warne jedenfalls davor, geschützte Marken zu verwenden", rät Andreas Hladky, der Geschäftsführer der Veranstaltungsagentur Hallamasch. Gemeinsam mit drei weiteren Agenturen hat Hallamasch eine Beratungsplattform für Fragen rund um die EM gegründet.

Wer etwa "Euro 2008-Weckerl" oder "EM 2008-Fußbälle" anpreist, wird ziemlich schnell ins Visier der Uefa kommen. Denn sowohl "Euro 2008" als auch "EM 2008" sind zwei von vielen von der Uefa geschützten Marken und dürfen daher nur von den Sponsoren verwendet werden.

Eine beschreibende Verwendung ist laut dem Leitfaden für Werbung im Zusammenhang mit der EM 2008 von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) allerdings zulässig. Ein Beispiel dafür wird auch angeführt: "Nur während der EM 2008: 10 Prozent Rabatt auf alle Fußbälle".

Trotzdem gibt es laut Peter Drössler, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der WKO, keine Garantie, dass die Uefa bei solchen Fällen nicht einschreitet. Drössler warnt auch davor, ähnliche Logos oder Begriffe wie die Marken der Uefa zu verwenden.

Schutzwürdige Marke?

Weniger streng sieht es Axel Anderl, Experte für IT- und Wettbewerbsrecht in der Kanzlei Dorda Brugger Jordis. Der Rechtsanwalt meint überhaupt, "dass die Schutzwürdigkeit der Marke Euro 2008 hinterfragt werden kann". Er begründet seine Meinung damit, dass "Euro 2008" ein Großereignis beschreibt beziehungsweise im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird. Bei solchen Begriffen - wie auch bei dem Begriff "Kinder" im Zusammenhang mit der "Kinder Schokolade" von Ferrero - würde der Markenschutz enden.

Unterstützt sieht sich Anderl durch die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, der der Marke "WM 2006" die Schutzwürdigkeit abgesprochen hat, weil sie eben nur ein Ereignis beschreiben würde. Ob "Euro 2008" letztendlich als schützenswert gilt oder nicht, wird allerdings erst in einem Verfahren geklärt werden können.

Wird eine Verletzung des Markenrechts festgestellt, drohen dem Übeltäter aber keine saftigen Strafen, wie Anderl bestätigt. "Die Uefa hat einen Unterlassungsanspruch, dass ihre Marke nicht verwendet wird und kann auch eine Veröffentlichung des Urteils begehren", erklärt der Rechtsanwalt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen. Anderl hält es jedoch für schwierig, bei Markenrechtsverletzungen den Schaden zu beziffern.

Wer allerdings eine Marke direkt verwendet, der läuft laut Anderl Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.

Seitens der Uefa wird versichert, dass man versucht, Regelverstöße "im Guten zu lösen". "Mit einem informellen Schreiben weisen wir das Unternehmen darauf hin, dass es den Markenschutz verletzt hat", erklärt Vögeli. Nur in seltenen Fällen müssten rechtliche Schritte - eine Unterlassungsklage - unternommen werden.

Schmarotzer-Marketing

Neben den markenrechtlichen Problemen lauern für Unternehmer, die aus der EM Profit schlagen wollen, auch noch andere Gefahren. Die Uefa hält nämlich auch nach Schmarotzern Ausschau, die die EM als PR-Faktor ausnutzen, indem sie sich mit dem Fußballereignis in Verbindung bringen. Dieses Ambush-Marketing hält die Uefa für unzulässig.

Anderl findet es wichtig, hier zu unterscheiden: "Nicht jede Form von Ambush-Marketing ist verboten. Bei der Zulässigkeit geht es darum, wie weit man geht. Wenn ein kleines Unternehmen einen Stand in der Nähe des Stadions aufbaut, sehe ich keine Gefahr. Das ist, wie wenn man in der Shopping City Flugzettel verteilt, weil dort viele Autos stehen."

Der Rechtsanwalt sieht nämlich grundsätzlich kein Problem darin, dass auch Nicht-Sponsoren von Großereignissen profitieren, solange es sich nicht um "massive und systematische Werbemaßnahmen" handelt.

Als kritisch sieht es Anderl hingegen, wenn ein Nicht-Sponsor vor dem Stadion Schirmkappen mit seinem Logo an die Massen verteilt, wie es zum Beispiel Nike bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Portugal gemacht hat. Durch die vielen Kappenträger könnte der Eindruck entstehen, dass das Unternehmen offizieller Sponsor der EM sei.

Die Uefa droht jedenfalls, Fans ihre Fahnen oder Kappen abzunehmen, wenn darauf unzulässige Werbebotschaften zu sehen sind.

Der Werbe-Experte Drössler rät, diese Warnungen ernst zu nehmen. Zwar gibt es in Österreich kein Gesetz, dass diese Werbung aus dem Hinterhalt unter Strafe stellt. Allerdings bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Klagsgrundlage. Auf dieser Basis kann die Uefa einem Regelbrecher sittenwidriges Verhalten oder irreführende Werbung vorwerfen. Dem Übeltäter droht in diesem Fall ebenfalls eine Unterlassungsklage sowie die Verpflichtung, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.