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Heimat bist du vieler Feste

Von Katharina Schmidt

Politik

Auch Muslime und Juden wollen Anspruch auf Feiertage im Arbeitsrecht.


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Wien. Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Das ist auch das Hauptargument der Bischofskonferenz gegen den Vorschlag der Industriellenvereinigung, die Donnerstagfeiertage Christi Himmelfahrt und Fronleichnam auf den Freitag zu verlegen. Rein liturgisch sei das gar nicht möglich, heißt es dort - erlaubt sei höchstens, die religiösen Feierlichkeiten auf die Sonntage nach den Feiertagen zu verlegen.

Doch abgesehen davon fallen die Feste in Österreich anders und vor allem in größerer Zahl als gemeinhin angenommen. Da wären einmal die katholischen Feiertage, die im Konkordat vereinbart sind (siehe Grafik).

Dem Konkordat verpflichtet

Weil das Konkordat ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Republik und dem Heiligen Stuhl ist, würde man bei einer Verlegung oder Aufhebung der Feiertage (und übrigens auch der freien Sonntage) gegen das Völkerrecht verstoßen. Einzige Ausnahme: der 8. Dezember. Nach langen Diskussionen dürfen die Läden seit Mitte der 1990er Jahre am Marienfeiertag offen halten - jedem Mitarbeiter steht es aber frei, ohne Angabe von Gründen an diesem Tag zu Hause zu bleiben.

Im Konkordat ist übrigens ein weiterer Feiertag verankert, der laut Paul Wuthe von der Bischofskonferenz allerdings durch einen päpstlichen Dispens aufgehoben wurde: Peter und Paul am 29. Juni wird hierzulande nicht mehr gefeiert. Nicht im Konkordat finden sich Oster- und Pfingstmontag sowie der Stefanitag (26. Dezember). Auf diese Feiertage könnte die katholische Kirche verzichten, da sie keine Hochfeste darstellen.

Weiters gibt es noch bundesländerspezifische Feiertage, die sich nach dem Namenstag des jeweiligen Landespatrons richten. In Wien und Niederösterreich ist das zum Beispiel der Leopolditag (15. 11.), in Oberösterreich St. Florian (4. 5.), im Burgenland St.Martin (11. 11.). In Kärnten wird neben dem profanen Tag der Volksabstimmung (10. 10.) auch St. Josef (19. März) gefeiert. Nicht nur die Schulen und Behörden bleiben an diesen Tagen geschlossen, auch die Angestellten der Erzdiözesen haben dann frei.

Angehörige der altkatholischen und der evangelischen Kirchen haben außerdem den Karfreitag frei. Der nächstwichtige evangelische Feiertag, der Reformationstag, ist nur für Schüler und Bedienstete der Gemeinde Wien ein Feiertag, alle anderen Protestanten müssen aber zum Gottesdienstbesuch den halben Tag freigestellt werden. Keinen eigenen Feiertag haben die Muslime, obwohl sie mittlerweile zahlenmäßig die Protestanten überholt haben dürften. Für die beiden höchsten Feste, das Fastenbrechen am Ende des Fastenmonats Ramadan, und das Opferfest, dürfen sich die Schüler freinehmen.

Abtausch freier Tage?

Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, wünscht sich keine eigenen Feiertage. Rund die Hälfte der 200.000 muslimischen Arbeitnehmer habe innerbetriebliche Lösungen finden können. "Wir müssen vernünftig bleiben und einen für die Gesellschaft akzeptablen Vorschlag machen", sagt er. Er will im Arbeitsgesetz verankert wissen, dass sich Muslime die beiden Feiertage freinehmen können - wenn sie dafür Urlaub nehmen oder die Zeit einarbeiten. Ähnlich bescheiden Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde: Er möchte die beiden höchsten jüdischen Feste - Neujahr und Yom Kippur - frei haben, die jüdischen Arbeitnehmer sollen dafür an christlichen Feiertagen wie Weihnachten arbeiten.

Im Arbeitsministerium sind derartige Debatten derzeit kein Thema, in der Wirtschaftskammer zeigt man sich gesprächsbereit, solange es zu keiner Ausweitung der Feiertage kommt.

Gedehnt werden die Feiertage für viele Branchen: Laut Karl Proyer von der GPA-djp ist in allen 170 Kollektivverträgen für rund eine Million Arbeiter und Angestellte verankert, dass am 24. und 31. Dezember jeweils nur den halben Tag gearbeitet wird. In der Hälfte der Kollektivverträge sind beide ganztätige Feiertage - mit Überzahlungen und Zeitausgleich, wenn doch gearbeitet werden muss. Ein weiteres Spezifikum sind die branchenspezifischen Feiertage: Im Bergbau ist das der Tag der Schutzheiligen Barbara (4. 12.).

Für alle gelten neben den katholischen die staatlichen Feiertage. Der 1. Mai wurde 1919 als "allgemeiner Ruhe- und Festtag" festgelegt. Der Nationalfeiertag wird seit 1965 am 26. Oktober - dem Tag, an dem 1955 die Neutralität beschlossen wurde - gefeiert. Mit 13 Feiertagen - und da und dort ein oder zwei zusätzlichen - gehört Österreich zu den Feier-Spitzenreitern in der EU.