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Heimische Profisportler im Steuerparadies

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Begünstigungen für weltweit tätige Spitzensportler. | Zuzugsanreize für Ausländer. | Wien. Heimische Spitzensportler dürfte die Diskussion über eine Senkung der Steuerbelastung relativ kalt lassen. Sofern sie international und selbständig tätig sind, profitieren Sportler nämlich bereits seit vielen Jahren von steuerlichen Begünstigungen.


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Der Wohnsitzstaat Österreich kann zwar das Welteinkommen für den Einkommensteuertarif heranziehen, die im Ausland erzielten Einkünfte sind aber nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen in dem jeweiligen Quellenstaat freizustellen. Das ist jener Staat, in dem der Steuerpflichtige gerade wirtschaftlich tätig ist.

Damit die Sportler allerdings nicht Buch führen müssen, in welchem Land sie wie viel verdient haben, gibt es eine Vereinfachung: die pauschale Ermittlung von Einkünften, wobei diese nicht einmal immer für sportliche Leistungen fließen müssen. Preisgelder, Prämien, Startgelder und ähnliche Einnahmen bei Sportveranstaltungen zählen ebenso dazu wie Geldflüsse aus Werbeverträgen wie Fernsehspots, Plakatwerbung, Inseraten oder Autogrammstunden. Sogar Versicherungsleistungen sind pauschaliert, Schmerzensgeld für Unfallschäden sind allerdings ausgenommen.

Von den gesamten Jahreseinkünften müssen nur 33 Prozent in Österreich versteuert werden. Die restlichen 67 Prozent sind alleine für den Einkommensteuertarif von Relevanz und wirken sich daher bei einem 50-prozentigen Spitzensteuersatz im Falle von jährlichen Einkünften von mehr als 51.000 Euro nicht mehr aus.

Bleibt noch die Quellensteuer zu zahlen, die ebenfalls pauschal ermittelt wird und sehr gering ausfällt.

In den Genuss der Vereinfachungsregel kommt allerdings nur, wer tatsächlich als Sportler aktiv und selbständig tätig ist. Die Anstellung bei einem Sportverein reicht somit nicht aus. Darüber hinaus muss derjenige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und seine Tätigkeit überwiegend - das heißt, zu mehr als 50 Prozent - im Ausland ausüben. Dabei kommt es auf die verbrachten Kalendertage und auch auf die Art der Tätigkeit an: Trainingstage für die Vorbereitung eines Wettkampfes zählen dazu, nicht jedoch ein Trainingslager ohne Veranstaltung.

Lockruf über die Grenze

Auch ausländische Sportler werden steuerlich begünstigt. Wenn ein ausländischer Sportler seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert, kann er im Rahmen der Zuzugsbegünstigung eine Pauschalbesteuerung erhalten. Dafür ist ein jährlicher Antrag erforderlich, über den das Finanzministerium entscheidet. Wenn der Zuzug im öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegt, erhält der zuziehende ausländische Sportler massive Steuererleichterungen.

Auch für nebenberufliche Sportler gibt es Zuckerln von der Republik Österreich. Nach einer Verordnung des Sozialministers kann ein Betrag in Höhe von 537,78 Euro je Kalendermonat sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, sofern man als Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer einen Sport nebenberuflich ausübt. Mit diesem Pauschalsatz sollen spezielle Aufwendungen für Ausrüstung und Materialien, Vorbereitungsarbeit und Training sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Ernährung abgedeckt werden.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.